Auch wenn der Dieselskandal rund um den Motor des Typs EA288 bislang noch nicht die Dimension wie bei dem berüchtigten EA189 hat, spitzt sich die Lage für den Braunschweiger Autobauer auch hier weiter zu, wie die jüngste Rechtsprechungsentwicklung zeigt. In letzter Zeit stellte neben zahlreichen anderen Gerichten auch das LG Stuttgart mit Urteil vom 16.12.2021, 20 O 337/21, fest, dass die Volkswagen AG auf Schadensersatz haftet. „Besitzer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda sollten jetzt unbedingt handeln, nachdem bereits zeitnah die Verjährung eintreten könnte“, empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Der Volkswagen-Konzern manipulierte nicht nur bei den Dieselmotoren des Typs EA189, die sich seit nunmehr rund 5 Jahren in der öffentlichen Diskussion befinden. Auch bei dem Nachfolgemotor EA288 sehen Gerichte die Volkswagen AG immer häufiger in der Haftung. „Beim EA288 drehen sich die Prozesse vor allem um eine als Fahrkurvenerkennung oder auch Akustikfunktion bezeichnete Technik, mittels derer erneut der Testzyklus der Prüfbehörden erkannt wird. Das daneben in aller Regel installierte sog. Thermofenster spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle“, berichten die seit vielen Jahren erfolgreich gegen VW prozessierenden Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner aus Nürnberg.

So sah beispielsweise das OLG Naumburg in seinem Urteil vom 09.04.2021, 8 U 68/20, in der beim EA288 installierten Fahrkurvenerkennung zu Recht eine unzulässige Abschalteinrichtung und verurteilte die Volkswagen AG zu Schadensersatz. Der Druck auf die Volkswagen AG erhöht sich daher zunehmend. Dies dürfte umso mehr gelten, als sich in dem der Redaktion von FOCUS-Online vorliegenden Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig einige Textpassagen finden, die auch eine Manipulation der Software des EA288 Gen3 mit der Abgasnorm Euro 6 in Deutschland nahelegen“, meint Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann.

Aktuell sprach nunmehr neben zahlreichen anderen Landgerichten im gesamten Bundesgebiet auch das LG Stuttgart mit seinem Urteil vom 16.12.2021, 20 O 337/21, dem Besitzer eines VW Golf VII mit einem Motor des Typs EA288 Schadensersatz zu. Das Fahrzeug entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben, da es die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr nicht einhalte. VW hafte daher auf Schadensersatz, entschied das Landgericht.

Die Entscheidung zeigt erneut, dass Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit EA288-Motoren der Baujahre ab 2015 ihre Schadensersatzansprüche umgehend prüfen lassen sollten. Die Ansprüche wegen dieser Manipulationen sind grundsätzlich weder verjährt noch schadet ein Kauf des Kfz nach 2015. Gleichwohl müssen Betroffene nunmehr handeln. Nachdem bereits 2019 weitere Informationen hierzu zu Tage traten, könnten Gerichte dies als Beginn für die Verjährungsfrist ansetzen. Danach drohen Ansprüche bereits Ende 2022 zu verjähren. Autobesitzer sollten die Sache daher nicht mehr auf die lange Bank schieben, sondern sich umgehend fachkundigen Rechtsrat einholen.

Über Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sind ausschließlich auf dem Gebiet des Verbraucherschutz-, Bank- und Kapitalanlagerechts tätig. Ihr Schwerpunkt liegt seit mehreren Jahren insbesondere im Bereich des sogenannten Abgasskandals. Die fachspezifisch erfahrenen Anwälte vertreten ausnahmslos Verbraucher gegenüber großen Wirtschaftsunternehmen und Banken. Sitz der Kanzlei ist Nürnberg.
Weiterführende Informationen unter: www.drhoffmann-partner.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Virchowstraße 20d
90409 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 56794-00
Telefax: +49 (911) 56794-01
http://www.drhoffmann-partner.de

Ansprechpartner:
Dr. Marcus Hoffmann
Telefon: +49 (911) 56794-00
Fax: +49 (911) 657940-1
E-Mail: info@drhoffmann-partner.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel