In den Seminaren ging es um die rechtlichen Grundlagen des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sowie der Feuerwehrorganisationsverordnung und um den Einsatzstichworterlass. Schwerpunkt hierbei war die Einstufung der Gefährdungsarten in den jeweiligen Schutzbereichen – die meist gleichgesetzt sind mit den Ortsteilen der Städte und Gemeinden im Vogelsbergkreises. Für die Wehren gilt es angepasste Szenarien zu entwickeln – gibt es etwa besonders gefährdete Bereiche, wie beispielsweise Industrieanlagen, Firmen, Seniorenheime, Krankenhäuser, einen größeren Flusslauf oder eine Autobahn, die gesonderte Herausforderungen für die Feuerwehren mit sich bringen? Was muss bei möglichen Gefährdungslagen beachtet werden? Entsprechend dieser Eckdaten sind dann beispielswese verschiedene Ausrüstungsstufen zu berücksichtigen, und die entsprechenden Ausrüstungen vorzuhalten.
Ergänzend wurden die Seminarteilnehmer über die mögliche Planung der Einsatzstichworte und die dazugehörige Alarmierungsplanung geschult – damit beispielsweise beim Einsatzstichwort „F2 Gebäudebrand“ aus der Leitstelle die örtlich zuständige Feuerwehr mit den erforderlichen Einsatzkräften und den zugehörigen Fahrzeugen alarmiert werden kann.
Im weiteren Tagesablauf wurden das Katastrophenschutzkonzept des Landes Hessen und die Einsatzplanungen verschiedener übergeordneter Themen wie Führung, Information- und Kommunikation, Waldbrände, Gefahrstoffeinsätze und technischer Hilfeleistung erläutert, die insbesondere bei größeren oder besonderen Einsatzlagen zum Tragen kommen.
Für die Gestaltung und die Umsetzung der Seminartage waren Kreisbrandinspektor Sven Holland, Kreisbrandmeister Tony Michelis und Sachbearbeiterin Heidi Schmidt vom Amt für Gefahrenabwehr des Vogelsbergkreises zuständig.
Aufgrund durchweg positiver Resonanz, sind weitere Seminare bereits in Planung.
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