Das Bundesveraltungsgericht hatte Anfang November 2021 die gängige Praxis der Kommunen, Häuser in Milieuschutzgebieten vorab zu kaufen, um somit eine drohende Verdrängung der Mieterschaft aus ihren Wohnungen zu verhindern, gestoppt. Die Richter argumentierten mit dem Wortlaut der entsprechenden Norm im Baugesetzbuch, einem Bundesgesetz. Danach ist das Vorkaufsrecht ausgeschlossen, solange das Grundstück entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans oder der Ziele und Zwecke der städtebaulichen Maßnahme bebaut ist und genutzt wird und eine auf ihm errichtete bauliche Anlage keine Missstände oder Mängel aufweist. Mit anderen Worten: Die Gemeinde darf das Vorkaufsrecht auch im Milieuschutzgebiet nur geltend machen, wenn es sich um eine zweckentfremdete Schrottimmobilie handelt. Das Vorkaufsrecht wurde dadurch ausgehöhlt und nutzlos.
„Eine Entscheidung mit folgenschweren Konsequenzen für die betroffenen Mieterinnen und Mieter, und dies nicht nur in Berlin, sondern bundesweit. Wir fordern daher eine zügige Reform des Baugesetzbuches, damit das Zuhause der betroffenen Mieterinnen und Mieter sicher bleibt“, fordert Siebenkotten.
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