„Holzpellets werden in Deutschland zunehmend als Ersatz für fossile Brennstoffe zur Beheizung von Gebäuden und auch zur Gewinnung von Prozesswärme benötigt. Dazu sind für Pelletproduktionsstätten geeignete Rahmenbedingungen notwendig. Mit den neuen Klima- und Umweltbeihilfe-Leitlinien wurde auf europäischer Ebene hierfür eine gute Grundlage gelegt und eine Gleichbehandlung der Produktionsstätten innerhalb und außerhalb von Sägewerken garantiert“, betont DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele.
Die KUEBLL haben die Möglichkeiten der vom Fördermittelgeber zur fordernden „Gegenleistungen“ zur Inanspruchnahme der Vergünstigungen sogar erweitert. Künftig werden als Voraussetzung dafür nicht nur Energieaudits oder Energie- bzw. Umweltmanagementsysteme möglich sein, sondern auch mindestens 50 Prozent des Beihilfebetrags in Vorhaben zur THG-Minderung zu investieren oder mindestens 30 Prozent des Strombedarfs aus CO2-freien Quellen zu decken.
Die Begünstigung stromintensiver Industrien bei der Stromsteuer ist von dieser Regelung nicht betroffen. Hier gibt es bisher keine Änderung. Ob es sie hier geben wird, hängt davon ab, ob und wie eine Änderung der Energiesteuerrichtlinie ausfallen wird. Mit einer im Jahr 2021 erzeugten Jahresproduktion von 3,35 Mio. Tonnen (t) werden in keinem anderen europäischen Land werden so viele Holzpellets hergestellt wie in Deutschland. Die Produktion erfolgt dabei ca. hälftig in Sägewerken und an Standorten außerhalb von Sägewerken.
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