„Wirksamer Hochwasserschutz und eine Verbesserung der Ökologie des Rheins müssen stärker miteinander gedacht und umgesetzt werden“, sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. „Das ist der aus dem Urteil resultierende politische Auftrag.“
Der BUND hatte mit seiner Klage insbesondere geltend gemacht, dass die geplante Sanierung des alten Deiches gegen das wasserrechtliche Verbesserungsgebot und gegen die Vorgabe zur Wiederherstellung früherer Überschwemmungsgebiete verstoße. Dem könnte aber durch die Wahl einer rheinferneren Deichvariante entsprochen werden. Diese war von der Bezirksregierung Düsseldorf allerdings aus finanziellen Gründen verworfen worden. Eine vertiefte Abwägung fand nicht statt.
Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts folgte der BUND- Argumentation und legte in seiner Urteilsbegründung dar, dass der Planfeststellungsbeschluss in mehrfacher Hinsicht gegen zwingend zu beachtende wasserrechtliche Vorgaben verstößt. Zudem leide der Planfeststellungsbeschluss an verfahrensrechtlichen Fehlern.
„Das Gericht hat mit dem Urteil klargestellt, dass auch Hochwasserschutzplanungen die ökologischen Vorgaben aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie beachten und umsetzen müssen“, so Rechtsanwalt Tobias Kroll. „Eventuell gegen eine Rheindeichrückverlegung sprechende wirtschaftliche Gründe dürften allein nicht ausreichend, um davon abzuweichen.“
Der BUND hofft jetzt, dass die Stadt Düsseldorf und die Bezirksregierung Düsseldorf das klare Urteil akzeptieren und schnell die Pläne für eine rheinferne Deichvariante realisieren. „Dadurch ließen sich bis zu 113 Hektar zusätzlicher Hochwasserrückhalteflächen schaffen“, so BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. „Aus dem Kooperationsvertrag zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen ergibt sich zwingend, dass die Planungen für die rheinferne Deichvariante jetzt ohne Zeitverlust fortgesetzt und realisiert werden müssen.“
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