Über die Internetseite des Bürgerportals „programmbeschwerde.de“ können potenzielle Verstöße gegen Jugendschutz-, Werbe- und Gewinnspielrichtlinien oder unangebrachte Inhalte im privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie in Online-Angeboten gemeldet werden.

Die Landesmedienanstalt Saarland sorgt für die Gemeinschaft der Landesmedienanstalten dafür, dass Beschwerden – etwa über aggressive Werbepraktiken, gewalttätige Szenen im Programm oder Beiträge, die die Grenzen des guten Geschmacks weit überschreiten – den zuständigen Stellen zugeleitet und dort bearbeitet werden können. Im Jahr 2021 erreichten die LMS mit 5.596 Meldungen mehr als doppelt so viele Hinweise als im vorangegangenen Jahr (2.613 Meldungen).

„Die offensichtlich gestiegene Sensibilität gerade für jugendmedienschutzrechtliche Fragestellungen halte ich für eine erfreuliche Entwicklung. Sie stützt auch die tägliche Arbeit der Landesmedienanstalten. Die von den Bürger:innen angebrachten Beschwerden und Kritiken bieten aber auch Anstöße für eine konvergente Medienwelt der Zukunft. Denn neben werbe- und jugendschutzrechtliche Bedenken wurde etwa auch Kritik an der Neutralität der Berichterstattung journalistischer Angebote geäußert – dies überwiegend im Online-Bereich. Die Landesmedienanstalten sind mit dem Medienstaatsvertrag (MStV) für die Überprüfung der Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten in Online-Angeboten nach § 19 MStV zuständig und haben neben den gesetzlichen auch einen gesellschaftlichen Auftrag“, erläutert LMS-Direktorin Ruth Meyer.

Zu Programminhalten privater Veranstalter gingen 1.223 Eingaben ein (Vorjahr: 513), Beschwerden zu Online-Angeboten lagen der LMS insgesamt 215 vor (186 im vorherigen Jahr). Die übrigen Rückmeldungen betrafen öffentlich-rechtliche Angebote (2021: 3711 – 2020: 1446). Beschwerden, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreffen, werden ohne weitere Bearbeitung an die entsprechenden Rundfunkanstalten weitergeleitet, da die Medienanstalten nur für die Aufsicht über den privaten Rundfunk zuständig sind.

Auch reine Programmkritik zu privaten oder Onlinemedien wird direkt an die verantwortlichen Redaktionen übergeben. Sofern eine Beschwerde darüber hinaus medienrechtliche Verstöße offenbart, werden die Medienanstalten aufsichtsrechtlich aktiv.

„Programmbeschwerde.de“ verdeutlicht somit nicht nur die Bedürfnisse des Medienpublikums, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum regulatorischen Handeln, indem es Meldungen zu möglichen medienrechtlichen Verstößen den zuständigen Landesmedienanstalten zuleitet.

Weitere Informationen über die Medienanstalten finden Sie unter: www.die-medienanstalten.de

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