Wer die Angaben weiterhin in der Steuererklärung vermerken möchte, dem hilft das Schreiben der Rentenversicherung. Hier können die Empfänger nachlesen, welche Werte in die Anlage R (Renten und andere Leistungen) und die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen werden müssen – nämlich der Bruttorentenbetrag und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das vergangene Jahr. Besonderer Service: Es wird genau erklärt, welcher Betrag in welche Zeile gehört.
Die Bescheinigung kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung angefordert werden. Wer den Beleg schon einmal angefragt hat, erhält ihn automatisch.
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