Im Jahr 2020 wurden in Deutschland 1 037 000 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte recycelt, anderweitig verwertet oder beseitigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist die Menge der zur sogenannten Erstbehandlung angenommenen Altgeräte damit um 9,5 % beziehungsweise 89 900 Tonnen gegenüber dem Jahr 2019 gestiegen. Die Recyclingquote, also der Anteil der recycelten oder zur Wiederverwendung vorbereiteten Geräte, erhöhte sich leicht um 1,3 Prozentpunkte auf 86,7 % (2019: 85,4 %). Insgesamt wurden 899 300 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte recycelt, das waren 90 800 Tonnen oder 11,2 % mehr als 2019.

Mehr als ein Viertel (28,7 % bzw. 297 700 Tonnen) aller im Jahr 2020 angenommenen Elektro- und Elektronikaltgeräte waren Großgeräte (ohne Photovoltaikmodule). Zu dieser Gerätekategorie zählen unter anderem Waschmaschinen, Wäschetrockner, aber auch Großdrucker und Nachtspeichergeräte. Ein weiteres gutes Viertel (28,0 % bzw. 290 200 Tonnen) aller angenommenen Geräte waren Kleingeräte wie Staubsauger, Toaster oder Hi-Fi-Anlagen. Knapp ein Fünftel (18,4 % bzw. 190 400 Tonnen) aller angenommenen Geräte waren Wärmeüberträger, zu denen Kühl- und Gefrier- sowie Klimageräte zählen.

Als Erstbehandlung wird die Behandlung von in Behältern oder Fahrzeugen angelieferten und unbehandelten Geräten in der ersten Anlage bezeichnet. Hier werden die Geräte aussortiert, Teile demontiert oder Schadstoffe entnommen und einer weiteren Behandlung zugeführt. Beim Recycling werden Abfälle so aufbereitet, dass gewonnene Rohstoffe zur Herstellung neuer Produkte genutzt werden können. Im Unterschied dazu werden Produkte bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung durch Maßnahmen wie Reparaturen wieder ihrem ursprünglichen Nutzungszweck zugeführt. Dies traf im Jahr 2020 auf 1,9 % beziehungsweise 19 500 Tonnen aller angenommenen Geräte zu.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 75-1
Telefax: +49 (611) 75-4000
http://www.destatis.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel