Hintergrundinformationen
Die Pflegekassen in Rheinland-Pfalz veröffentlichen erstmals Daten zur tariflichen Bezahlung aller Beschäftigten in den zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Hintergrund ist die neue gesetzliche Regelung, nach der die Pflegekassen ab 1. September 2022 Versorgungsverträge nur noch mit Einrichtungen abschließen dürfen, die ihre Pflegekräfte auf mindestens auf Tarifniveau bezahlen. Zur Umsetzung mussten die Pflegeheime und Pflegedienste im Land, die bereits an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, Informationen zu den Tarifverträgen sowie zur Bezahlung der Pflegekräfte melden. Die Daten veröffentlichen die Pflegekassen über die sogenannte „DatenClearingStelle“ (DCS) (www.transparenzberichte-pflege.de).
Mehr Informationen zur Entwicklung der Eigenanteile in Pflegeheimen in Rheinland-Pfalz sind unter www.vdek.com/… abrufbar.
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Telefon: +49 (30) 26931-0
Telefax: +49 (30) 2693129-00
http://www.vdek.com
Referent
Telefon: +49 (61) 3198255-11
Fax: +49 (61) 31-832015
E-Mail: nicolaj.simon@vdek.com