Im Rahmen der Diskussion um die allgemeine Impfpflicht mahnt die AOK Niedersachsen vor dem Bund-Länder-Treffen an, die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen strategisch anzugehen und konsequent umzusetzen. „Wir können es uns nach nahezu zwei Jahren Nebelflug durch die Pandemie nicht mehr leisten, die vorhandenen Datenbestände isoliert vorzuhalten. Nach Omikron ist vor der nächsten Variante und darauf müssen wir vorbereitet sein“, so Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen.

Statt mit viel Aufwand neue Erhebungen anzustrengen, müssten vorhandene Daten besser genutzt und verknüpft werden. Krankenkassen sind im Umgang mit Gesundheitsdaten vertraut und verarbeiten sie schon heute unter höchsten Datenschutz-Vorkehrungen. Daher können die Krankenkassen bei der Bewertung der Pandemie und in der Forschung unterstützen. Die wirtschaftlichste und zweckmäßigste Lösung wäre, die Routinedaten der gesetzlichen Krankenkassen zügig um Impfdaten zu ergänzen und so anonyme Auswertungen zu ermöglichen.

Zur Umsetzung müsste der Gesetzgeber unter anderem die Impfverordnung anpassen und den Krankenkassen eine entsprechende Aufgabe zuweisen. Dies kann auch unabhängig von der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht erfolgen. „Wichtig ist, dass man mit diesem integrativen Schritt startet. Nur so können wir den Rückstand zu anderen Ländern wie Israel oder Dänemark aufholen“, so Peter.

Plattform hierzu muss die Telematik-Infrastruktur, das datensichere Internet des Gesundheitswesens, sein. Hier werden perspektivisch alle Akteure, Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und auf freiwilliger Basis auch die Gesundheitsämter, angeschlossen.

Der aktuelle Gesetzentwurf zur allgemeinen Impflicht sieht eine Verknüpfung von Impf- und Routinedaten nicht vor. Stattdessen zielt er auf eine isolierte Erhebung der Impfdaten durch die Krankenkassen, die nur zur Kontrolle und Überwachung dienen soll. AOK-Chef Peter: „Wir haben ein Vertrauensverhältnis zu unseren Versicherten. Unser Auftrag ist es, sie zu informieren, aufzuklären und sie in allen Gesundheitsfragen zu beraten – auch rund um die Pandemie.“ Die Überwachung einer möglichen Impfpflicht sei allein staatliche Aufgabe und könnte, ähnlich wie bei 3-G-Überprüfungen, durch stichprobenartige Kontrollen erfolgen.

Der Vorstandvorsitzende der AOK Niedersachsen: „Wir stehen für die erforderlichen digitalen Umsetzungsschritte als Krankenkasse zur Verfügung.“   

Über AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Die AOK ist die größte Krankenversicherung in Niedersachsen (Marktanteil 38 Prozent). Über 2,9 Millionen Versicherte können sich auf den Schutz einer starken Gemeinschaft verlassen. Zwischen Nordsee und Harz ist die Gesundheitskasse an über 100 Standorten vertreten. Die AOK beschäftigt landesweit rund 6800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Haushaltsetat beträgt in der Kranken- und Pflegeversicherung rund 14 Milliarden Euro.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover
Telefon: +49 (511) 8701-0
Telefax: +49 (511) 8701-15989
http://www.aok.de/niedersachsen

Ansprechpartner:
Stefanie Ohlendorf
Telefon: +49 (511) 8701-10010
E-Mail: Stefanie.Ohlendorf@nds.aok.de
Johannes-Daniel Engelmann
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (511) 8701-10013
E-Mail: Johannes-Daniel.Engelmann@nds.aok.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel