Ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht vor, auch Arbeitsbeginn, -ende und  
-dauer am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher zu speichern. Davon betroffen ist beispielsweise das Bau- und Gebäudereinigerhandwerk. 

„Ein solches Vorhaben verkompliziert die Abrechnung erheblich und würde einen erhöhten Bürokratieaufwand abverlangen, da die Tätigkeitsorte im Handwerk ständig wechseln“, erläutert Matthias Stenzel, Vorstandsmitglied der Handwerkskammer Halle. Das Handwerk bestehe auf praktikablen Bestimmungen. 

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