Es ist überfällig, Mieterinnen und Mieter beim CO2-Preis für Heizung und Warmwasser zu entlasten. Bisher müssen sie die Klimakosten allein bezahlen, obwohl sie die Art der Heizung nicht beeinflussen können. Die Mehrkosten für einen Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung betragen allein 2022 durch die CO2-Abgabe 130 Euro (Gas) bzw. 190 Euro (Heizöl) und steigen bis 2025 auf 238 Euro (Gas) bzw. 350 Euro (Heizöl) jährlich.
„Durch ein Stufenmodell zur Aufteilung der CO2-Kosten kann hier Entlastung geschaffen werden, allerdings nur, wenn Mieterinnen und Mieter bei den energetisch schlechtesten Gebäuden von den Mehrkosten vollständig befreit werden. Diese Mieter leiden unter den höchsten Energiekosten und haben mit ihrem Verhalten kaum Einfluss auf die Höhe ihrer Energierechnung. Das muss der Gesetzgeber berücksichtigen“, erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.

Die Aufteilung der CO2-Kosten im Rahmen eines Stufenmodells muss der Logik folgen, dass gerade Vermieter in den energetisch schlechtesten Gebäuden durch den CO2-Preis zu Sanierungen angereizt werden sollen. Der Deutsche Mieterbund kritisiert, dass dies im Regelungskonzept von Wirtschafts- und Bauministerium für ein Stufenmodell zur Aufteilung von CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern nicht vorgesehen ist. Vielmehr sollen sich Mieterinnen und Mieter selbst in Häusern mit alten Ölheizungen, die entsprechend viel CO2 ausstoßen, mit mindestens 10 Prozent an den Mehrkosten beteiligen.

Das gemeinsame Regelungskonzept strebt an, dass Mieterinnen und Mieter anteilig mit den CO2-Kosten belastet werden sollen. Je weniger fossile Energie die Wohnung für Heizung und Warmwasser benötigt, desto mehr sollen Mieterinnen und Mieter von den Mehrkosten für CO2 übernehmen. Eine Aufteilung der Kosten, bei der die Mieterinnen und Mieter den Löwenanteil zu tragen haben, wäre nicht gerecht. Der von den Ministerien entwickelten Tabelle ist zu entnehmen, dass dies aber der Fall sein könnte.

Der Deutsche Mieterbund weist daraufhin, dass Mieterinnen und Mieter nach einer energetischen Sanierung ihrer Wohnung laut Stufenmodell zwar weniger CO2-Kosten zahlen sollen. Aber dabei darf nicht vergessen werden, dass sie nach bestehender Gesetzeslage die Modernisierung im Ergebnis alleine bezahlen. Denn Vermieterinnen und Vermieter können die Kosten, die ihnen für die energetische Sanierung entstehen, zu 100 Prozent über die Modernisierungsumlage an ihre Mieterinnen und Mieter durchreichen. „Mieterinnen und Mieter zahlen also die energetische Sanierung ihrer Wohnung und einen erheblichen Teil der CO2-Kosten“, kritisiert Weber-Moritz.

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