Eine Hausverkäuferin muss nicht darauf hinweisen, wenn in der Immobilie ein Verbrechen geschehen ist. Das hat laut ARAG Experten das Landgericht Coburg entschieden. Es wies die Klage einer Käuferin ab, die 2018 ein Haus erworben hatte, in dem 20 Jahre zuvor eine Frau und ihr kleines Kind ermordet worden waren (Az.: 11 O 92/20).
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