Informationsfreiheit stärkt unsere Demokratie und gilt bereits für Jugendliche – aus diesem Grund hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zusammen mit der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) einen Online-Kurs für den schulischen Unterricht entwickelt. Der von Sascha Hamzeh als Masterarbeit des Studiengangs „E-Learning und Medienbildung“ gestaltete Kursraum stellt informativ und spielerisch an einem konkreten Beispiel vor, warum bereits Jugendliche ihr Recht auf Informationen nutzen sollten. Es ist ein Grundrecht, das sich aus Artikel 5 GG ableitet: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“

Das Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern zum Staat ist für die Landeszentrale für politische Bildung ein elementares Tätigkeitsfeld. LpB-Direktor Lothar Frick: „Mit diesem Projekt unterstützen wir Schülerinnen und Schüler auf ihrem Bildungsweg und zeigen, was sie alles von ihrem Staat erwarten können und wie sie ihr Recht auf freien Zugang zu Informationen nutzen können.“

Der Landesbeauftragte Dr. Stefan Brink: „Das Amtsgeheimnis gibt es nicht mehr. Für den Bürgersinn von jungen Menschen ist es gut, wenn sie wissen, dass der Staat für sie da ist und ihnen Antworten auf ihre Fragen schuldet. Öffentliche Stellen müssen Informationen herausgeben oder begründen, warum ausnahmsweise eine Anfrage nicht beantwortet werden kann. Schülerinnen und Schüler können und sollen valides Wissen von öffentlichen Stellen nutzen.“

Und darum geht es im Online-Kurs: Die Identifikationsfiguren Simon und Annika leiten durch die Geschichte und wollen herausfinden, warum das auf dem Schulweg liegende Feld bebaut wird und was das für den Umweltschutz bedeutet. Sie lernen ihr Recht auf amtliche Informationen kennen und setzen es erfolgreich ein. In vier Modulen werden die Inhalte des Informationsfreiheitsgesetzes methodisch vielfältig dargestellt und exemplarisch zur Anwendung gebracht. Es gibt Tipps, wie und wo man einen Antrag an eine öffentliche Behörde stellen kann, die in Übungen erprobt werden können.  Auch das derzeit im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Transparenzgesetz wird als eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes thematisiert. Mit Videos, Infos und Quizzen ist der Kurs abwechslungsreich gestaltet und bricht eine rechtlich komplexe Thematik auf ein verständliches Niveau herunter. Lehrkräfte können ihn sofort per Link einsetzen und eine Doppelstunde (empfohlen ab 9. Klasse) sowohl im Klassenzimmer als auch im Homeschooling gestalten. Ein Leitfaden und ein inhaltliches Informationsblatt geben Hilfestellung beim Einsatz im Schulunterricht. 

Hier geht es zum Kurs: https://www.elearning-politik.net/moodle39/blocks/demologin/logindemo.php?course=Informationsfreiheit

Weitere Informationen stehen unter https://www.elearning-politik.de/informationsfreiheit zur Verfügung.

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