Die Manipulation der Dieselmotoren durch Fiat Chrysler Automobiles (FCA / jetzt: Stellantis) mit Hilfe einer Zeitschaltuhr gilt unter Experten als eine der primitivsten. Nach rund 22 Minuten wird die Abgasreinigung einfach ausgeschalten – so lange dauert in etwa die Prüfstandkontrolle. Fiat-Anwälte haben in einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführten Verfahren den Einbau einer solchen Zeitschaltuhr bestätigt. Die absurde Begründung: Die meisten Fahrten mit Dieselmotoren dauerten weniger als 22 Minuten. Gerade die vom Skandal betroffenen Halter von Wohnmobilen können sich über diese unsinnige Argumentation nur wundern. Die Verbraucherkanzlei wertet das Eingeständnis als Meilenstein in der Aufarbeitung des Abgasskandals. Damit sind die Chancen der Verbraucher gegen Händler und Autobauer vor Gericht zu gewinnen, enorm gestiegen. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check.

Skurril: 80 Prozent der Fahrten dauern weniger als 22 Minuten

Der juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA entwickelt sich in eine verbraucherfreundliche Richtung. Mittlerweile liegen erste positive Urteile vor. Auch wollen Gerichte mit Gutachten und Anfragen bei Behörden den Skandal aufarbeiten. Jetzt hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer es sogar Schwarz auf Weiß, dass Fiat die Abgasreinigung der Dieselmotoren in Form von Zeitschaltuhren manipuliert. Hier die Eckdaten und Einschätzungen der Kanzlei:

  • In einem Verfahren vor dem Landgericht Kempten (Az.:13 O 1595/21) führten Fiat-Anwälte schriftlich aus, dass die Abschaltung aus Motorschutzgründen notwendig sei. Die Anwälte sprechen dabei von einer „Modulation“ der Abgasrückführung (AGR). Im Detail heißt das: Nach 22 Minuten wird die Abgasreinigung reduziert.
  • Die Begründung dafür ist an Absurdität kaum zu überbieten. Fiat will von mehr als 100.000 Nutzern Daten aus über 35 Millionen Fahrten gesammelt haben. Die Datenanalyse kam zu dem Ergebnis, dass der weitaus größte Teil der Fahrten mit einem Dieselfahrzeug nicht länger als 22 Minuten dauerte und längere Fahrten nur in 19 % der Fälle vorkamen. Darüber hinaus geht Fiat davon aus, dass längere Fahrten im Wesentlichen außerstädtisch stattfanden. Und dort müsse die Abgasreinigung wegen der höheren Belastung des Motors ohnehin schrittweise reduziert werden. Daher stellten 22 Minuten einen vernünftigen Kompromiss zwischen dem Schutz des Motors und einer wirksamen Abgasreinigung dar.
  • Gerade für die vom Skandal betroffene Wohnmobil-Branche zeigen die Ausführungen deutlich, dass die Fahrzeuge die Umwelt verpesten und die Fahrzeuge nicht ihr Geld wert sind. Camper legen tausende von Kilometern zurück, um an ihre Ziele zu kommen, und sie reisen von Ort zu Ort. Also von einem 22-Minuten-Trip ist die Realität meilenweit entfernt. Und außerdem müssen die Abgasgrenzwerte während der kompletten Fahrt eingehalten werden. Das hat der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof mehrfach dargelegt.
  • Die Bosch GmbH hatte übrigens bereits 2016 dem Kraftfahrt-Bundesamt gesteckt, dass der Zulieferer Abschalteinrichtungen an Fiat Chrysler liefert. Der dazu gehörige Schriftverkehr ist öffentlich bekannt und einsehbar.
  • Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steigen durch die Ausführungen der Fiat-Anwälte die Chancen der Verbraucher ihre berechtigten Ansprüche vor Gericht durchzusetzen enorm. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal und rät zum schnellen Klagen. Das Beispiel VW hat gezeigt, wer zu lange wartet mit dem Klagen, der geht beim Schadensersatz leer aus. Der Bundesgerichtshof drückt aktuell das Thema Verjährung bei VW rigoros weg. Da die Verjährungslage bei Fiat sehr undurchsichtig ist, rät die Kanzlei zum schnellen Handeln und Klagen. Die beiden Inhaber vertreten derzeit den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.

Verbraucherfreundliche Entwicklung im Fiat-Abgasskandal

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist mit diesem weiteren Mosaiksteinchen die Beweislast gegen den Autobauer mittlerweile erdrückend geworden. Alleine die Vorkommnisse bis ins Jahr 2020 müssten für eine Verurteilung von FCA genügen. Über 1000 Klagen hat die Kanzlei mittlerweile gegen FCA, Iveco und Fahrzeughändler bundesweit eingereicht. Hier eine kurze Zusammenfassung der Entwicklungen aus dem Jahr 2021:

  • Das Landgericht Landau hat Fiat Chrysler am 6. Dezember 2021 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 48.155,93 Euro verurteilt ( 2 O 169/21). Das Urteil ist das erste Nicht-Versäumnisurteil im Abgasskandal von Fiat.
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat mehrere verbraucherfreundliche Urteile in erster Instanz erstritten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Einige Verfahren befinden sich an Oberlandesgerichten in der Berufung.
  • Das Landgericht Nürnberg hat mit Entscheidung vom 9. Juli 2021 festgestellt, dass die Holding Stellantis in der Rechtsnachfolge von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) steht ( 19 O 737/21). Stellantis war Anfang des Jahres durch die Fusion von FCA und des französischen Konzerns PSA entstanden. Damit kann auch gegen Stellantis geklagt werden.
  • Das Landgericht Stade verurteilte am 17. August 2021 den Händler eines Wohnmobils zur Zahlung von Schadensersatz, weil das Fahrzeug mangelhaft war ( 2 O 175/21). Der Halter kann sein Fahrzeug bei dem sogenannten kleinen Schadensersatz behalten. Den kleinen Schadensersatz hatte Dr Stoll & Sauer am Bundesgerichtshof in einem VW-Fall erstritten.
  • Das Landgericht Oldenburg ordnete am 2. September 2021 die Neulieferung eines mangelfreien Wohnmobils an ( 4 O 767/21). Befindet sich ein Neufahrzeug in der zwei Jahre andauernden Gewährleistung, so wird neben FCA/Stellantis auch in der Regel der Händler verklagt. Der Bundesgerichtshof hatte im VW-Abgasskandal die Form der Neulieferung bestätigt.
  • Das Landgericht Münster will beim KBA Auskunft über den Stand der Ermittlungen einholen.
  • Das Landgericht Kempten stellt die Einholung eines Gutachten in Aussicht, falls FCA/Stellantis die Vorwürfe der Abgasmanipulation bestreitet. Dem sieht Dr. Stoll & Sauer gelassen entgegen. Mehrere Gutachten außerhalb von Gerichtsverfahren weisen derzeit darauf hin, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten.
  • Am Landgericht Flensburg sieht die vierte Zivilkammer starke Indizien für eine unzulässige Abschalteinrichtung im Fiat-Motor. Das Argument Motorschutz will das Gericht in einer ersten Stellungnahme wohl nicht gelten lassen (Az. 4 O 232/21).
  • Das Landgericht Saarbrücken lässt ein Gutachten zum Wohnmobil Columbus 640E von Westfalia einholen. Der Stickoxidausstoß soll überprüft werden (Az. 12 O 18/21).
  • Das Landgericht Ansbach hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 ein Gutachten in Auftrage gegeben, das herausfinden soll, ob „in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind“ (Az. 3 O 761/21).
  • Das KBA hat im Februar 2021 einen Rückruf zum Iveco-Motor Daily erlassen – allerdings nicht verpflichtend. „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden gegebenenfalls verschlechtert“, heißt es verklausuliert im KBA-Deutsch. Die Daily ist in vielen Wohnmobilen verbaut worden. Und Iveco gehört zum weitverzweigten Fiat-Imperium.
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat Informationen, wonach es bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt „amtsbekannt“ ist, dass Fiat-Motoren manipuliert worden sind.
  • Das KBA hat durch eigene Untersuchungen festgestellt, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte im realen Straßenverkehr nicht einhalten. Daher prüft die Behörde derzeit Konsequenzen. Nach EU-Recht hat das KBA sogar die Möglichkeit, betroffene Fahrzeuge stillzulegen.
  • Mittlerweile versuchen Wohnmobilhändler sich außergerichtlich mit geschädigten Kunden zu einigen.
  • Fiat Chrysler hat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer den Einbau der sogenannten Zeitschaltuhr zugestanden. Der Einsatz des Timers führt dazu, dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten ausgeschalten wird. Grund dafür: Die meisten Fahrten, so die Fiat-Anwälte, dauerten nicht länger als 22 Minuten.

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA/Stellantis ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Schadensersatz sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.  

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel