Unsere Mandantin, die von Beruf Verwaltungsbeamtin ist, erkrankte im Jahr 2016 an mehreren psychischen Störungen und war zunächst arbeitsunfähig krankgeschrieben, schließlich sogar dienstunfähig. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Nürnberger Lebensversicherung. Umso betroffener war sie, als die Nürnberger Lebensversicherung nicht nur die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigerte, sondern dies auch noch mit dem vorgeblich fehlenden Eintritt des Versicherungsfalls begründete.
Erste Klage gegen die Nürnberger Lebensversicherung
Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Nürnberg eingeleitet.
Erster Vergleich mit der Nürnberger Lebensversicherung
In der mündlichen Verhandlung machte die Richterin der Versicherung klar, dass viel für eine Berufsunfähigkeit spräche, weil die Klägerin dienstunfähig sei. Daraufhin einigten sich die Parteien auf eine Einmalzahlung in Höhe einer mehrjährigen Berufsunfähigkeitsrente bei gleichzeitiger Möglichkeit, nach einiger Zeit wieder Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen.
Zweite Klage gegen die Nürnberger Lebensversicherung
Auch nach Ablauf dieser Zeit war unsere Mandantin weiterhin dienstunfähig, sodass sie erneut Antrag bei der Nürnberger auf Leistungen stellte. Erneut lehnte die Versicherung aber die Leistungen ab, so dass erneut Klage beim Landgericht Nürnberg eingereicht werden musste. Erneut wies das Gericht darauf hin, dass die Klage durchaus begründet sein dürfte.
Zweiter Vergleich mit der Nürnberger Lebensversicherung
Die Parteien verglichen sich schließlich erneut dahingehend, dass die Versicherung eine mehrjährige Berufsunfähigkeitsrente in Form einer Einmalzahlung bei Vertragsabgeltung an die Versicherungsnehmerin leistete. „Uns ist zwar nicht verständlich, warum die Versicherung erneut meinte, es auf eine Klage ankommen lassen zu müssen. Wichtig ist letztlich aber allein, dass unsere Mandantin eine hohe Zahlung erhalten hat und damit nun Rechtsfrieden eingekehrt ist“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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