Fiat-Chrysler Automobiles (FCA) musste rund um den Fiat Dieselskandal eine weitere Niederlage einstecken. Nachdem zuletzt bereits das LG Landau mit Urteil vom 27.12.2021, 2 O 169/21, einem Wohnmobilbesitzer Schadensersatz zugesprochen hatte, erließ aktuell auch das Landgericht Meiningen im Januar 2022, Az.: 1 O 425/21, eine weitere verbraucherfreundliche Entscheidung. „Aufgrund der positiven Rechtsprechungsentwicklung im gesamten Bundesgebiet sollten Besitzer von Wohnmobilen, die mit Motoren des FCA Konzerns ausgestattet sind, nicht einfach abwarten, sondern auch wegen der drohenden Verjährung bald handeln“, empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Die Lage spitzt sich für den FCA-Konzern im Fiat Dieselskandal weiter zu. Nachdem beispielsweise bereits die Landgerichte Stade, Koblenz, Gera und Landau die FCA Italy S.p.A. in der Verantwortung sahen, verurteilte aktuell auch das Landgericht Meiningen, Az.: 1 O 425/21, den italienischen Fahrzeughersteller zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 37.700,00 € nebst Zinsen. Streitgegenständlich war ein 2019 gebraucht gekauftes Wohnmobil des Typs Nexxo T 660 von Bürstner. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet.

Für das Gericht war klar, dass der Motor des Fiat Ducato mit einer unzulässigen Prüfstandserkennung ausgestattet ist. Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von Geschädigten im Fiat Dieselskandal vertritt, wurde die Motorsteuerungssoftware so programmiert, dass die Abgasnachbehandlung zur Verminderung der Stickoxidemissionen rund 22 Minuten nach jedem Motorstart verringert wird. „Da der Testzyklus nur circa 20 Minuten andauert, führt diese Reduktion dazu, dass ausschließlich auf dem Prüfstand die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Demgegenüber kamen verschiedene Messungen immer wieder zu dem Ergebnis, dass die in Wohnmobilen des Fiat-Chrysler Automobiles-Konzerns (jetzt: Stellantis) verbauten Motoren im Realbetrieb ganz massive Überschreitungen der gesetzlich zugelassenen Grenzwerte aufweisen und damit die Luft verpesten.

Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Meiningen zeigt erneut, dass betroffene Wohnmobilbesitzer nicht einfach zuwarten, sondern jetzt tätig werden sollten. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausweislich eines Schreibens vom 07.07.2021 die Untätigkeit anderer offizieller Stellen im Fiat Dieselskandal wohl nicht mehr länger gefallen lassen, sondern bald selbst tätig werden will. Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte ist es damit nur eine Frage der Zeit, bis das KBA für Tausende Wohnmobile in Deutschland einen verbindlichen Rückruf anordnen wird. Darüber hinaus besteht das Risiko der Verjährung. Ansprüche gegen die Beteiligten bei FIAT (FCA Italy, Stellantis, FPT Industrial) können nicht grenzenlos geltend gemacht werden. Die kurze, kenntnisabhängige Verjährung von Ansprüchen beträgt lediglich drei Jahre, so dass es auch insoweit ratsam ist, nichts auf die lange Bank zu schieben.

 

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Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sind ausschließlich auf dem Gebiet des Verbraucherschutz-, Bank- und Kapitalanlagerechts tätig. Ihr Schwerpunkt liegt seit mehreren Jahren insbesondere im Bereich des sogenannten Abgasskandals. Die fachspezifisch erfahrenen Anwälte vertreten ausnahmslos Verbraucher gegenüber großen Wirtschaftsunternehmen und Banken. Sitz der Kanzlei ist Nürnberg.

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