„Die Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung ist gleichstellungspolitisch verfehlt und verfestigt geschlechtsdiskriminierende Strukturen auf dem Arbeitsmarkt und in der sozialen Sicherung. Sie widerspricht daher dem verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrag gem. Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG. Danach ist der Staat verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.“, kritisiert die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.
„Mit der Ausweitung der Minijobs lässt sich weder die im Koalitionsvertrag angestrebte Gleichstellung von Frauen und Männern noch die Stärkung der umlagefinanzierten Rente erreichen“, bewertet Prof. Dr. Cara Röhner, Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich, den Referentenentwurf und schlägt stattdessen vor: „Die Erhöhung des Mindestlohns sollte als Schritt zur Abschaffung geringfügiger Beschäftigung genutzt werden. Für eine Entlastung von Beschäftigten mit geringem Einkommen sollte zudem die Einführung einer Steuererstattung in Höhe der Sozialversicherungsbeiträge geprüft werden.“
Der djb hat sich bereits kritisch in seiner Stellungnahme vom 7. Februar 2022 zu dem vorliegenden Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung geäußert.
Deutscher Juristinnenbund e.V.
Kronenstr. 73
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 443270-0
Telefax: +49 (30) 443270-22
http://www.djb.de
Deutscher Juristinnenbund e. V.
Telefon: +49 (30) 443270-0
Fax: +49 (30) 443270-22
E-Mail: geschaeftsstelle@djb.de