Seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 verhängten auch viele Kliniken und Heime mehr und mehr strikte Besuchsverbote, um mögliche Ansteckungen des Personals und der Patienten oder auch Heimbewohner zu verhindern. Inzwischen gibt es aber verschiedene Testmöglichkeiten, die eine Verbreitung des Coronavirus in den Einrichtungen weitestgehend verhindern können. Dennoch werden vielerorts Kontaktbeschränkungen noch immer nicht wieder aufgehoben. Insbesondere für Patienten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung längere Aufenthalte in Kauf nehmen müssen, bedeutet ein striktes Besuchsverbot auch häufig zusätzliches psychisches Leid – also genau das, was im Rahmen der Behandlung eigentlich verbessert werden soll. Insbesondere an den Wochenenden, an denen es häufig keinerlei Anwendungen oder Therapien gibt, leiden viele der Betroffenen unter der Einsamkeit. Auch ist es ihnen nicht ohne weiteres möglich, an den Wochenenden heimzukehren. Nicht wenige von ihnen haben den notwendigen Klinikaufenthalt wegen diesem Umstand frühzeitig abgebrochen.
Für ihre Angehörigen sind die Kontaktbeschränkungen nicht weniger problematisch und häufig nur schwer zu ertragen: Denn auch wenn sie mit ihren erkrankten Nahestehenden in den Kliniken und Heimen vielleicht telefonieren können, müssen sie diese immer wieder aufbauen und ermutigen, weiterhin in der Einrichtung zu bleiben. Müssen aushalten, wie schlecht es ihrem Betroffenen mit der „Isolation“ geht.
Besonders bitter sind derlei Kontaktbeschränkungen in Pflegeheimen, in denen schwer erkrankte Menschen oft längerfristig wohnen und wo Besuche ihrer Angehörigen einen wichtigen, wenn nicht sogar essenziellen Teil ihres Lebens ausmachen. Viel hängt davon ab. Umso schlimmer, wenn über Monate niemand zu Besuch kommen darf.
Karl Heinz Möhrmann, 1. Vorsitzender des ApK Bayern, kennt diesen Umstand aus erster Hand: „In Bayern gilt inzwischen 2G in der Gastronomie, in der Kultur und Sport 2Gplus. Im Einzelhandel wurde über alle Branchen 2G außer Vollzug gesetzt. Dort darf jeder einkaufen. Es ist eine grobe und unmenschliche Rücksichtslosigkeit gegenüber psychisch erkrankten Menschen, dass ausgerechnet diese, die besonders unter der erzwungenen Vereinsamung leiden, außen vor bleiben!“.
Unterschiedliche Regelungen
Was das Ganze noch unverständlicher macht, ist die Tatsache, dass die Besuchsregelung in jeder Einrichtung anders gehandhabt wird. In einigen Kliniken und Heimen darf Besuch von unterschiedlichen Bezugspersonen empfangen werden. In anderen erhält nur eine Person ein Besuchsrecht. Und in wieder anderen darf überhaupt kein Besuch empfangen werden. Dies lässt die Regelungen willkürlich und ungerecht erscheinen und schafft Misstrauen, wo es nicht gebraucht wird.
Deshalb fordert der ApK Bayern, die Besuchsregelungen grundsätzlich in allen bayerischen Kliniken und Pflegeheimen für mindestens eine Person wieder einzuführen und gleichzeitig eine bayernweit einheitliche Lösung herbeizuführen.
Die Pressemeldung und den dazugehörigen offenen Brief finden Sie auch auf unserer Website unter:
Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e.V.
Pappenheimstr. 7 (1.Stock)
80335 München
Telefon: +49 (89) 51086325
http://www.lvbayern-apk.de
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (89) 51086325
Fax: +49 (89) 51086-328
E-Mail: falk@lapk-bayern.de