Der Bundestag hatte im Mai 2021 mit seinem Gesetz für das Autonomen Fahren den lang erwarteten Rechtsrahmen gesetzt. Für seine konkrete Umsetzung blickt die Branche nun auf die Verordnung und den darin vorgesehenen Verfahrensvorschriften. Mit den hier genannten Anforderungen können Hersteller und Verkehrsunternehmen gemeinsam mit dem Kraftfahrtbundesamt und den beteiligten Stellen auf Landesebene mit den Genehmigungsverfahren beginnen und Musterlösungen entwickeln.
Unklarheiten im nächsten Schritt beseitigen
Der Verordnungsentwurf wird nun dem Bundesrat zugeleitet. In einigen Punkten sieht der Branchenverband noch Verbesserungsbedarf: „Wir sehen gegenwärtig noch Unklarheiten mit Blick auf die Erfüllungsaufwände, die für die Verkehrsunternehmen als zukünftige Betreiber und Halter zu erwarten sind – wie auch mit Blick auf die finanzielle Last der in der Folge entstehenden Betriebs- und Einführungskosten.“ Hier bedürfe es eines Ausgleichs der hohen Genehmigungsaufwände und passender Förderinstrumente für die Einrichtung von Flotten-Anwendungen, nur so kämen die Verkehrsunternehmen aus dem Reallabor in den Realbetrieb. „Darüber hinaus ist es weiterhin kritisch, dass für die technische Aufsicht ausschließlich Ingenieurinnen und Ingenieuren in Betracht kommen sollen – hier sollte im nächsten Schritt nachgebessert werden, um vorhandenes Personal zu qualifizieren zu können und so neue Berufsperspektiven im ÖPNV zu schaffen“, so Wolff abschließend.
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