Wer mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wird, muss in vielen Fällen nicht nur seinen Führerschein für einige Monate abgeben, sondern sich in der Regel zusätzlich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) stellen. Dabei wird auch beurteilt, wie es zur Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gekommen ist: Kann ein einmaliger Ausrutscher angenommen werden oder hat der Betroffene ein Suchtproblem? Andrea Häußler, Verkehrsexpertin und Mitglied der Geschäftsleitung der TÜV SÜD Life Service GmbH, erklärt: „Wer suchtkrank ist, benötigt suchttherapeutische Unterstützung und muss eine längerfristige Abstinenzzeit nachweisen bevor die Fahrerlaubnis wiedererteilt werden kann. Aber auch in Fällen, in denen keine Suchterkrankung vorliegt, wird häufig das Ziel eine konsequente Alkoholabstinenz oder Drogenfreiheit sein. Wer langfristig auf Alkohol und Drogen verzichten möchte und dies in einer anstehenden Begutachtung belegen will, den unterstützt TÜV SÜD bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis durch einen offiziell anerkannten Abstinenznachweis.“

Wenn beim Autofahrer Drogen im Spiel waren oder es Anzeichen für eine Alkoholabhängigkeit gibt, muss der Betroffene nachweisen, dass er über eine längere Zeit ohne die Suchtmittel gelebt hat – den sogenannten Abstinenznachweis. Entsprechend dem Anlass für den Führerscheinentzug bietet TÜV SÜD zwei verschiedene Kontrollprogramme an:

Abstinenznachweis bei Alkoholmissbrauch
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, um zu belegen, dass jemand über längere Zeit keinen Alkohol getrunken hat. Beide Varianten beruhen auf dem laborchemischen Nachweis von EtG (Ethylglucuronid), einem Abbauprodukt von Alkohol.
● Nachweis über Urintests:
Wird bei mehreren, kurzfristig anberaumten stichprobenartigen Kontrollen kein EtG gefunden, ist das ein sehr deutlicher Hinweis darauf, dass in den Tagen vor der Urinabgabe kein Alkohol getrunken wurde. Mehrere kurzfristig durchgeführte Laborkontrollen geben somit Hinweise auf die eingehaltene Abstinenz.
Die Abstinenzdokumentation für Führerscheinfragen sollte in der Regel über einen Zeitraum von einem halben Jahr (vier Kontrollen) oder einem ganzen Jahr (sechs Kontrollen) durchgeführt werden.
● Nachweis über Haaranalyse:
Der Beleg von EtG im Haar kann nur für ein Zeitintervall von drei Monaten erfolgen. Daher eignet sich die Haaranalyse nur für Personen, die bereits vor Vereinbarung eines Abstinenz-Checks im Urin über einen längeren Zeitraum abstinent leben und durch die Haaranalyse maximal drei Monate Zeit einsparen möchten.

Grundsätzlich sind beide Varianten sehr sicher. Allerdings gibt es zwei Einschränkungen: Der Urintest kann von Medikamenteneinnahme beeinflusst werden – hier sollte der verschreibende Arzt befragt werden. Bei der Haaranalyse können Haarfärbemittel das Ergebnis verfälschen. Andrea Häußler: „Wer seinen Führerschein verloren hat, sollte sich ehrlich fragen: War das wirklich nur ein Ausnahmefall oder bin ich schon öfter unter Alkoholeinfluss gefahren? Dieser Frage widmet sich auch die MPU – und Schummeln ist hier nicht möglich. Zudem spielt natürlich eine Rolle, ob der Fahrer knapp über der Promillegrenze oder deutlich darüber lag. Gerade bei hohen Alkoholspiegeln gehen Fachleute von einem gewohnheitsmäßigen Konsum aus. Daher raten wir, die Angebote der verschiedenen Beratungseinrichtungen in Anspruch zu nehmen, bevor der entscheidende Termin stattfindet. Auf jeden Fall gilt: Der Führerschein wird nicht automatisch zurückgegeben. Betroffene müssen erst einen Antrag auf Wiedererteilung stellen.“

Abstinenzchecks bei Drogenkonsum
Das Drogenscreening läuft im Prinzip wie der Alkohol-Abstinenzcheck ab: Auch hier werden regelmäßig kurzfristig angekündigte Urinproben untersucht bzw. die Haare auf Rückstände hin analysiert. Die Unterschiede liegen im Detail, etwa im Untersuchungszeitraum und der Entnahme der Haarproben. Drogen, Medikamente und Alkohol gelangen über den Blutkreislauf in die Haarpapillen. Die Abbauprodukte lagern sich während des Verhornungsprozesses in der Haarstruktur ein. Nach knapp zwei Wochen kommen sie an die Hautoberfläche und können dann laborchemisch nachgewiesen werden. Drogen sind über Haarproben länger nachweisbar als Alkohol, wie Andrea Häußler erläutert: „Für die Haaranalyse bei Drogen werden zwei sechs Zentimeter lange Haarstränge direkt am Haaransatz entnommen und ins Labor zur Untersuchung gegeben. Diese belegen eine sechsmonatige Drogenfreiheit. Für den Nachweis einer zwölfmonatigen Drogenfreiheit sind zwei Haarprobenentnahmen im Abstand von sechs Monaten mit ebenfalls jeweils sechs Zentimetern Haarlänge erforderlich.“

Das Angebot von TÜV SÜD
Ob im Beruf oder in der Freizeit – viele Betroffene merken erst nach dem Führerscheinentzug, wie sehr sie auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind. TÜV SÜD informiert darüber, wie der Führerschein (wieder)erlangt werden kann und wie genau die MPU abläuft. Sowohl kostenfreie Infoabende als auch offiziell anerkannte Abstinenznachweise helfen Betroffenen weiter.

Aktuelle, weiterführende Informationen zu Abstinenzcheck und Drogenscreening gibt es unter https://www.tuvsud.com/…

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 25.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuvsud.com/de

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