Bei einem möglichen Wegfall von Tausenden Parkplätzen in zahlreichen Quartieren Bremens erwartet die ansässige Wirtschaft negative Auswirkungen. Frequenzverluste durch ausbleibende Kundschaft, die auf die Anfahrt mit dem Pkw angewiesen ist, sowie der mittelfristige Verlust von Mitarbeitenden sind die Hauptsorgen der Betriebe. Dies hat eine Unternehmensbefragung der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven unter 75 Betrieben aus Handel, Gastgewerbe, Ladenhandwerk und Dienstleistungen ergeben. In die Ergebnisse der Befragung flossen Rückmeldungen ein, die überwiegend aus den Stadteilen Findorff, Walle, Neustadt, Östliche Vorstadt und Schwach-hausen stammen.

Anlass für die Befragung der Quartierswirtschaft im Oktober 2021 war die Ankündigung der Stadt Bremen, den ruhenden Verkehr in den Stadtteilen Findorff und Östliche Vorstadt sowie in Teilen von Schwachhausen, der Neustadt und Walle neu zu ordnen. Das – an vielen Orten bisher geduldete – sogenannte „aufgesetzte Parken“ soll zurückgedrängt werden, mit dem Ziel die Gehwege möglichst freizuhalten. Pro Betrieb soll es zukünftig eine Genehmigung für einen kostenpflichtigen Parkplatz geben. Kostenfreie Parkmöglichkeiten, die bisher geduldet werden, soll es zukünftig nicht mehr geben.

Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Fonger sagt: „Gerade in den Stadtteilen Bremens gibt es viele kleine, inhabergeführte Geschäfte, die auf Kundschaft auch aus dem weiteren Umfeld angewiesen sind, die mehrheitlich mit dem Pkw anfährt. Auch für die Mitarbeitenden der Betriebe muss es ausreichend Parkmöglichkeiten geben, andernfalls droht der Wirtschaft in den Quartieren ein Personalverlust.“ Über 60 Prozent der Unternehmen, die an der Umfrage teilgenommen haben, sehen den Pkw-Stellplatzbedarf bei 50 bis zu 100 Prozent der Belegschaft. Eine einzelne Sonderparkerlaubnis reiche aus ihrer Sicht nicht aus. Ebenfalls sei die ÖPNV-Taktung für viele Mitarbeitende zu schlecht und die Ticketpreise zu hoch. Dr. Matthias Fonger betont: „Nach unserer Einschätzung wird der Verlust von Parkplätzen den Parksuchverkehr in den Quartieren drastisch erhöhen und damit die Kundenfrequenz und die Aufenthaltsqualität in den betroffenen Lagen eher verschlechtern.“ Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen war zu dem Schluss gekommen, dass aufgesetztes Parken generell unzulässig sei. Dr. Matthias Fonger: „Wir unterstützen das Vorgehen des Bremer Verkehrsressorts, in Abstimmung mit dem Innenressort gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes wegen aufgesetzten Parkens in Berufung zu gehen. Wir halten es für richtig, hier mit Augenmaß vorzugehen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handelskammer Bremen
Am Markt 13
28195 Bremen
Telefon: +49 (421) 3637-0
Telefax: +49 (421) 3637-229
http://www.handelskammer-bremen.de

Ansprechpartner:
Stefan Offenhäuser
Public Relations
Telefon: +49 (421) 3637-248
Fax: +49 (421) 3637-226
E-Mail: gut@handelskammer-bremen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel