Demgegenüber steht ein Hilfesystem, das lückenhaft und chronisch unterfinanziert ist. Für zahlreiche Betroffene ist der Zugang zu Schutzeinrichtungen nicht gewährleistet. Jede vierte Frau muss sich der FHK-Frauenhausstatistik zufolge an den Kosten ihres Frauenhausaufenthalts beteiligen. Kaum ein Frauenhaus in Deutschland ist vollständig barrierefrei. Aber damit nicht genug: bundesweit fehlen mehr als 14.000 Frauenhausplätze. Rund 90 Landkreise & kreisfreie Städte in Deutschland verfügen nicht über ein Frauenhaus, das gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen in ihrer Region Schutz bietet.
„Mit der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, lückenlosen und niedrigschwelligen Gewaltschutz für alle Frauen in Deutschland sicherzustellen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“ stellt Katrin Frank, Vorstandsvorsitzende von Frauenhauskoordinierung, fest.
Frauenhauskoordinierung fordert daher die Erhöhung der Anzahl qualifizierter Schutzplätze und Beratungsstellen bei geschlechtsspezifischer Gewalt sowie einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder, der deutschlandweit gleichwertigen Zugang zum Hilfesystem sicherstellen soll: kostenfrei und niedrigschwellig sowie unabhängig von Einkommen, Vermögen, Herkunft, Aufenthaltsstatus, gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Behinderung.
Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) wurde auf Initiative der Wohlfahrtsverbände (AWO Bundesverband e. V., Diakonie Deutschland, Der Paritätischer Gesamtverband, Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V./Deutscher Caritasverband e. V.) gegründet, um sich im Auftrag der Mitglieder für den Abbau von Gewalt gegen Frauen und für die Verbesserung der Hilfen für betroffene Frauen und deren Kinder einzusetzen. FHK koordiniert, vernetzt und unterstützt das Hilfesystem, fördert die fachliche Zusammenarbeit und bündelt Praxiserfahrungen, um sie in politische Entscheidungsprozesse sowie in fachpolitische Diskurse zu transportieren.
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