Die Adam Opel GmbH versinkt mit ihren Dieselfahrzeugen immer tiefer im Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 17. Februar 2022 weltweit über 400.000 Fahrzeuge von Opel zurückgerufen. In Deutschland sind 74.554 Astra-, Corsa und Insignia-Modelle betroffen. Die Behörde wirft dem Autobauer vor, eine unzulässige Abschalteinrichtung im Motor verbaut zu haben, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduziert (Rückrufcode E222115640 (22-C-013) O7A). Der Hersteller hatte seit Sommer 2021 den Opel-Kunden freiwillig eine Aktualisierung der Software angeboten, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Opel-Kunden zur Beratung im kostenlosen Online-Check und zur schnellen Klage. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt. Derzeit führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen Daimler.

Opel seit 2015 im Diesel-Abgasskandal

Opel ist seit 2015 im Abgasskandal verstrickt. Das KBA entdeckte damals mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Abgasreinigung in den Opel-Dieselmotoren. Opel hatte stets darauf beharrt, dass die Abgasbehandlung seiner Diesel-Modelle den gesetzlichen Vorgaben entsprochen habe und insbesondere keine illegale Abschalteinrichtung eingebaut worden sei. Auch gegen den nunmehr verpflichtenden Charakter der Rückrufaktion gehe man vor, so der Autobauer in den Medien. Nach einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt in einem Parallelfall hatte das Unternehmen jedoch ein Bußgeld von 65 Millionen Euro akzeptiert.

Der jetzt vorliegende amtliche Rückruf betrifft die Modelle Astra, Corsa und Insignia der Baujahre 2013-2018 mit einem 1,3 l und 1,6 l Dieselmotor. Die Modelle sind mit der Abgasnorm Euro 6 unterwegs. Die galt lange Zeit als besonders sauber – ein Trugschluss. Seit vergangenem Jahr bietet Opel den Kunden ein freiwilliges Software-Update an. Bis Dezember 2021 hatten 19.000 der rund 100.000 Fahrzeuge in Deutschland das Update erhalten, erklärte ein Unternehmenssprecher von Opel.

Auch im vergangenen Jahr entdeckte die Zulassungsbehörde unzulässige Abschalteinrichtungen an folgenden Opel-Modellen.

  • Astra (Stufenheck) (Baujahr 2014-2015)
  • Astra Sports Tourer (Baujahr 2014-2018)
  • Astra GTC (Baujahr 2014-2018)
  • Astra Notchback (Baujahr 2014-2018)
  • Astra (Van) (Baujahr 2015)
  • Astra, Astra+ (Baujahr 2015-2018)
  • Astra Sports Tourer, Astra Sports Tourer+ (Baujahr 2015-2018)
  • Corsa (Baujahr 2014-2016)
  • Corsa (Van) (Baujahr 2014-2016)
  • Corsa (Van) (Baujahr 2015-2016)
  • Insignia (Baujahr 2015-2016)

Software-Update aufspielen oder nicht?

Da der Rückruf durch das KBA verpflichtend ist, haben Verbraucher keine Chance sich der Maßnahme zu entziehen. Vergangene Rückrufaktionen beispielsweise bei VW oder Mercedes haben gezeigt, dass derartige Nachbesserungen in Form eines Software-Updates nachteilige Auswirkungen auf Motorleistung und Lebensdauer des Diesels haben. Auch kann ein Softwareupdate zu einem höheren Sprit-Verbrauch führen. Daher rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vom Update ab und empfiehlt die anwaltliche Beratung in unserem kostenfreien Online-Check. Die Chancen auf Schadensersatz sind auch bei Opel erfolgsversprechend. Denn eine unzulässige Abschalteinrichtung ist illegal, egal in welchem Fahrzeug sie steckt. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erhebenIm kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen. Die Optionen der Opel-Kunden erstrecken sich über Preisminderung, Fahrzeugrückgabe oder bei einem Neuwagen die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel