– Hohe Innovations- und Wertschöpfungspotenziale digitaler B2BPlattformen 

– Datenschutz, IT-Sicherheit sowie mangelndes Vertrauen als zentrale Entwicklungshemmnisse 
– Zügige Anpassung regulatorischer Rahmenbedingungen sowie gezielte Impulse der öffentlichen Hand notwendig

Das neue Jahresgutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), dessen Übergabe zunächst aufgrund der aktuellen politischen Lage verschoben werden musste, wurde heute an Ministerin Stark-Watzinger überreicht. Es beschäftigt sich u.a. mit digitalen Plattformen von Unternehmen für Unternehmen, sogenannten Business-to-Business-(B2B-)Plattformen.

Hohe Innovations- und Wertschöpfungspotenziale digitaler B2BPlattformen
Weitläufig bekannt sind die großen US-amerikanischen Plattformunternehmen Alphabet (Google), Amazon, Apple, Meta (Facebook) und Microsoft, die hinsichtlich ihres Börsenwerts zu den wertvollsten Unternehmen der Welt zählen. Diese Big-Tech-Firmen koordinieren vor allem Interaktionen zwischen anbietenden Unternehmen und Konsumentinnen bzw. Konsumenten auf digitalen Plattformen, sogenannten Business-to-Consumer-(B2C-)Plattformen. Dabei entwickeln sie, nicht zuletzt auf Basis der auf ihren Plattformen entstehenden Daten, innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle, verändern Wertschöpfungsketten und erlangen dominante Marktpositionen. Neben diesen im B2C-Bereich aktiven Plattformunternehmen gibt es reine B2B-Plattformen, die sich in der Regel auf spezifische Branchen oder Anwendungen fokussieren. „Auch B2B-Plattformen verändern Wertschöpfungsketten, schaffen neue Geschäftsmodelle und generieren neue Produkte und Dienste. Unternehmen, die digitale B2B-Plattformen nutzen, sehen viele Vorteile für die eigene Innovationsaktivität, beispielsweise durch einen vereinfachten Zugang zu Daten oder die Einbindung von externen Partnern in den Innovationsprozess“, betont Prof. Dr. Katharina Hölzle vom Hasso-Plattner-Institut der Universität Potsdam und stellvertretende Vorsitzende der Expertenkommission.

Das Wertschöpfungspotenzial durch die Nutzung von B2B-Plattformen im Allgemeinen und durch die Nutzung datenbasierter Plattformen im industriellen Bereich im Besonderen schätzt die Expertenkommission als hoch ein. „Das Wertschöpfungspotenzial von B2B-Plattformen basiert auf dem hohen branchenspezifischen Wissen und dem Innovationspotenzial, das sich durch den Zugang zu umfangreichen Produktions- und Maschinendaten deutscher Unternehmen ergibt“, erläutert Katharina Hölzle. Schätzungen zufolge ist im Zeitraum von 2018 bis 2024 mit einer Verdopplung des Beitrags digitaler B2B-Plattformen zur Bruttowertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes zu rechnen. Diese enormen Innovations- und Wertschöpfungspotenziale gilt es nach Ansicht der Expertenkommission rasch zu heben, doch stehen dem einige Hemmnisse entgegen.

Datenschutz, IT-Sicherheit sowie mangelndes Vertrauen als zentrale Entwicklungshemmnisse
„Viele Unternehmen haben bei der Nutzung von B2B-Plattformen Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes sowie der IT-Sicherheit und fürchten den Abfluss von innovations- und wettbewerbsrelevantem Wissen“, erklärt Prof. Dr. Irene Bertschek, Forschungsbereichsleiterin am ZEW Mannheim und Mitglied der Expertenkommission. Um diesem Problem zu begegnen, schlägt die Expertenkommission vor, die Rahmenbedingungen für Datenintermediäre, also für neutrale Datenmittler
und -treuhänder, zu verbessern.

Weitere Hemmnisse stellen mangelndes wechselseitiges Vertrauen zwischen den über die Plattform vernetzten Unternehmen sowie die Befürchtung vor einseitigen Abhängigkeiten dar. Gemeinsam betriebene B2B-Plattformen, bei denen Unternehmen Plattformbetreiber und -nutzer zugleich sind, können hier Abhilfe schaffen. Diesbezügliche Gründungen gilt es zu fördern.

Zügige Anpassung regulatorischer Rahmenbedingungen sowie gezielte Impulse der öffentlichen Hand notwendig
Um günstige Bedingungen für die Entwicklung von B2B-Plattformen in der deutschen und europäischen Wirtschaft zu schaffen, sind Anpassungen bei den regulatorischen Rahmenbedingungen sowie gezielte Impulse der öffentlichen Hand notwendig. Hierzu zählt neben einer EU-weit einheitlichen Plattformregulierung auch der Aufbau einer leistungs- und wettbewerbsfähigen, sicheren und vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur. GAIA-X kann hierbei eine wichtige Rolle einnehmen und ist daher konsequent umzusetzen.

Insgesamt ist nun schnell zu handeln, „um einen Abfluss der Wertschöpfung deutscher Unternehmen an die etablierten B2C-Plattformen aus den USA und China, die zunehmend auch in den B2B-Bereich vordringen, zu vermeiden“, fordert Irene Bertschek.

Über Expertenkommission für Forschung und Innovation (EFI)

Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) mit Sitz in Berlin leistet seit 2008 wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt jährlich ein Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Wesentliche Aufgabe der EFI ist es dabei, die Stärken und Schwächen des deutschen Innovationssystems im internationalen und zeitlichen Vergleich zu analysieren und die Perspektiven des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland zu bewerten. Auf dieser Basis entwickelt die EFI Vorschläge für die nationale Forschungs- und Innovationspolitik.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Expertenkommission für Forschung und Innovation (EFI)
Pariser Platz 6
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 322982564
Telefax: +49 (30) 322982569
http://www.e-fi.de

Ansprechpartner:
Dr. Helge Dauchert
Leiter der Geschäftsstelle
Telefon: +49 (173) 311-6976
E-Mail: kontakt@e-fi.de
Christine Beyer
Telefon: +49 (30) 322982-564
Fax: +49 (30) 322982-569
E-Mail: christine.beyer@e-fi.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel