Die Ampel-Koalition hat die neue Lohnuntergrenze von 12 Euro mit einem Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Einmalig bestimmt nicht die Mindestlohnkommission über die Anhebung.

Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro kommt voran: Ende Februar beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf, die Lohnuntergrenze zu erhöhen.

Bislang war eine Erhöhung des Mindestlohns auf 10,45 Euro in diesem Sommer geplant. Nun soll im Oktober der nächste Schritt folgen. Auch will die Regierung die Monatsverdienst-Grenze bei Minijobs anheben. Diese liegt bislang bei 450 Euro und soll dann 520 Euro betragen. Beides sind Veränderungen, die die Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen gegebenenfalls in ihren Angeboten einkalkulieren müssen.

Deutschland mit 12 Euro weit vorne

Nach einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung würde Deutschland mit dem neuen Mindestlohn vom Nachzügler fast zum Vorreiter in Europa werden. Nur Luxemburg hätte mit aktuell 13,05 Euro dann noch eine höhere Lohnuntergrenze.

Heftige Kritik an den Plänen kam von Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Er verwies darauf, dass es in Deutschland eine Mindestlohnkommission gebe, die die Erhöhungsschritte festlege. Nach diesem außerplanmäßigen Schritt soll sie es auch laut Gesetzentwurf zukünftig wieder tun.

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