Was können Beschäftigte tun?
Eigeninitiative ist das Schlagwort: „Wer auf einen rückengerechten Lebensstil achtet, trägt sehr viel dazu bei, Rückenleiden zu vermeiden“, so der Experte.
Achtsamkeit im Homeoffice: Aufgrund von Corona arbeiten viele Beschäftigte mit büroähnlichen Tätigkeiten zuhause. Gegen den Bewegungsmangel helfen zum Beispiel:
- bei sitzender Tätigkeit auf einen Belastungswechsel achten.
- kleine in den Arbeitsalltag eingebrachte Übungen
- Bewegung an der frischen Luft in den Pausen.
Bewegung: Zu einem rückenfreundlichen Lebensstil gehören vor allem Bewegung sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich. „Wer körperlich mit schweren Lasten umgehen muss, sollte darauf achten, richtig zu heben und zu tragen. Wichtig ist, dass die Assistenzsysteme wie Hebehilfen, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, auch genutzt werden,“ so Sandrock. „Vor allem junge Beschäftigte sollten darauf achten. In jungen Jahren werden Belastung oft nicht so stark wahrgenommen. Folgeschäden sind dann oft später spürbar.“
Unternehmen zeigen Verantwortung
Unternehmen können im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch verhältnis- und verhaltenspräventive Maßnahmen dazu beitragen, die Rückengesundheit ihrer Beschäftigten zu stärken. Zum Beispiel durch:
- Die Förderung betrieblicher Gesundheitsbedingungen durch den Betrieb: Zum Beispiel mit Hilfe einer ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes in der Produktion und im Büro. Die Checkliste Ergonomie des ifaa unterstützt Experten für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung bei einer ersten orientierenden ergonomischen Bewertung von Arbeitsplätzen, Tätigkeiten, Arbeitsmitteln und der Arbeitsumgebung: https://www.arbeitswissenschaft.net/Checkliste_Ergonomie
- Die Stärkung der Eigenverantwortung der Beschäftigten hinsichtlich der eigenen Rückengesundheit. Zum Beispiel können Führungskräfte Mitarbeiter ermuntern, Muskeltraining und Entspannungstechniken in den privaten Alltag zu integrieren. Oder bei sitzender Bürotätigkeit diese zu Geh- und Stehpausen/-tätigkeiten aufzufordern.
- Die freiwillige Unterstützung persönlicher Gesundheitsentwicklung der Beschäftigten. Beispielsweise durch ein Angebot von Trainings zur Rückenkräftigung, Einführung aktiver Pausen oder Unterstützung der Stressbewältigung durch Resilienztrainings.
Ein Tipp: Für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können Arbeitgeber jährlich pro Beschäftigten 600,00 € lohnsteuerfrei investieren ((EStG), § 3 Nr. 34)).
Weitere Informationen erhalten Sie bei Christine Molketin (c.molketin@ifaa-mail.de/ 0211 542263-26).
Gerne vermitteln wir Interviews mit unseren Experten.
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