Der SSW hat die Landesregierung aufgefordert, zügig ein Maßnahmenpaket für bezahlbaren Wohnraum auf den Weg zu bringen. Zu den Sofortmaßnahmen zählen unter anderem Einführung einer Mietpreisbremse bei Neu- oder Wiedervermietung und die Einführung einer Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen.

Das kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendermaßen:

Die Mietpreisbremse sorgt nicht für bezahlbaren Wohnraum. Diese Mär wird auch durch gebetsmühlenartige Wiederholung nicht richtiger.

Die Behauptung, die Mietkosten seien zuletzt überdurchschnittlich stark gestiegen, hat leider mit der Realität überhaupt nichts zu tun. Im Gegenteil hat sich der Mietanstieg nach Abschaffung der Mietpreisbremse sogar verlangsamt (vergleiche: https://www.ib-sh.de/aktuelles/presse/pressemitteilung/mietenmonitoring-2020-anstieg-der-angebotsmieten-in-schleswig-holstein-deutlich-abgeschwaecht-in-den-kreisfreien-staedten-noch-unter-dem-landesschnitt/). Der Anstieg der Neuvertragsmieten hat sich mit durchschnittlich 2,9 Prozent in Schleswig-Holstein im Vergleich zum Vorjahr (4,9) stark abgeschwächt. Er liegt auch erstmals seit 2016 unter dem Fünfjahresdurchschnitt von 3,1 Prozent. Das sind die Ergebnisse des Mietenmonitoring der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) für 2020. 

Auch bei bestehenden Mietverhältnissen sind die Mieten bezahlbarer geworden. Die Einkommen deutschlandweit sind zwischen 2015 und 2020 mit 11,3 Prozent stärker gestiegen als die Bestandsmieten mit 6,0 Prozent. Das hat eine Untersuchung des Instituts F + B im Auftrag von Haus & Grund Deutschland ergeben. Vor diesem Hintergrund besteht kein Bedarf, die Kappungsgrenzenverordnung wieder einzuführen.

Die Wohnkosten steigen vor allem, weil die Energiepreise explodieren. Hier könnte der Staat durch Steuersenkungen unverzüglich Abhilfe schaffen.

Um den Wohnungsmarkt weiter zu entspannen, müsste vor allem in den Ballungsräumen mehr gebaut werden. Dabei helfen weder Mietpreisbremse noch Kappungsgrenzenverordnung. Das Problem liegt bei den Bauämtern der Oberzentren Schleswig-Holsteins – insbesondere in Kiel – die Bauherren Steine in den Weg legen, statt den roten Teppich auszurollen. Hier müssten die Oberbürgermeister*innen anfangen, ihre Hausaufgaben zu machen.

Lediglich die Forderung einer Fehlbelegungsabgabe ist sinnvoll. Nach Schätzungen sollen mehr als ein Drittel aller Sozialwohnungen von Mietern genutzt werden, die über den Einkommensgrenzen liegen.

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