Ab Mittwoch, 16. März, müssen Einrichtungen und Unternehmen, für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, ungeimpftes Personal beim örtlichen Gesundheitsamt melden. Um den Prozess zu vereinfachen, hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ein Meldeportal geschaltet, das für die Meldung von ungeimpftem Personal an das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises verwendet werden soll.

Dazu müssen sich Einrichtungen und Unternehmen einmalig über das Portal registrieren. Im Anschluss bekommen diese dann Zugangsdaten per Post zugeschickt. Mit den Zugangsdaten muss sich die Einrichtung im Meldeprozess authentifizieren, und kann so ungeimpftes Personal an das Gesundheitsamt melden.

Der Link zum Meldeportal ist auf vogelsbergkreis.de verfügbar, und das Portal über yourls.vogelsbergkreis.org/einrichtungsbezogeneimpfpflicht zu erreichen.

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