Der Gesetzentwurf zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, der auch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes umfasst, soll die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik in Deutschland auf die Erreichung des 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfades ausrichten. Dafür soll der Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Stromverbrauch im Jahr 2030 auf 80 Prozent steigen und die Stromversorgung in Deutschland bereits im Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien basieren. Grundsätzlich begrüßen wir diese Zielsetzungen der Bundesregierung. Die konkreten Vorschläge des Gesetzentwurfes zur Umsetzung dieser grundlegenden Transformation der Stromversorgung sind jedoch völlig unzureichend und mit Blick auf eine zuverlässige, nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung kontraproduktiv, da die energie- und klimapolitischen Realitäten in Deutschland ignoriert werden. Gleichzeitig offenbart der Entwurf bei der Ausgestaltung der Regelungen zur „Förderung“ der Bioenergie altbekannte politische Verhinderungs- bzw. Vermeidungsstrategien, die fachlich und sachlich nicht begründbar sind und die wir in aller Deutlichkeit ablehnen.

Deutschland verfehlt erneut seine Klimaschutzziele. So wurden im Jahr 2021 rund 762 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt, d.h. rund 33 Millionen Tonnen oder 4,5 Prozent mehr als im Jahr 2020. Insgesamt sind die Emissionen seit 1990 in Deutschland damit lediglich um 38,7 Prozent gesunken (Ziel für 2020 waren 40 Prozent). Gleichzeitig steht Deutschland vor der dringenden Aufgabe, energiewirtschaftliche Abhängigkeiten zu verringern und eine sichere und kosteneffiziente Energieversorgung zu gewährleisten.  Der klima- und energiepolitische Handlungsbedarf ist also groß und umso wichtiger ist es, dass jeder Baustein für eine neue Energiearchitektur genutzt wird. Biogas und Biomethan sind zentrale Bausteine dieser neuen Energiearchitektur – sie sind marketabliert, leisten bereits heute sowohl für den Klimaschutz als auch für die resiliente Energieversorgung in Deutschland einen wesentlichen Beitrag und die Erzeugungsanlagen können kurzfristig ihre Leistung um mindestens 20 Prozent steigern. Die notwendige Transformation der Energieversorgung in Deutschland kann nur gelingen, wenn der Ausbau und die Nutzung aller zur Verfügung stehenden heimischen erneuerbaren Energien forciert wird. Dies gilt insbesondere für die verlässliche erneuerbare Bioenergieerzeugung auf Basis heimischer Rohstoffe in Deutschland, deren nachhaltige Potenziale bei Weitem nicht ausgeschöpft sind. Wir appellieren daher dringend an die Bundesregierung, den vorgelegten Gesetzentwurf zu verbessern, um den Klimaschutz und den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland tatsächlich voranzubringen.

Die konkreten Vorschläge des Biogasrat+ e.V. finden Sie hier:
https://www.biogasrat.de/2022/03/17/biogasrat-e-v-stellungnahme-zu-dem-referentenentwurf-novelle-eeg-2023-sofortmassnahmen-des-bmwk/ 

Über Biogasrat+ e. V.

Der Biogasrat+ e. V. ist der Verband für dezentrale erneuerbare Energieerzeugung- und Energieversorgung und vertritt die Interessen der führenden Marktteilnehmer der Bioenergiebranche. Im Vordergrund steht dabei die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Biogas und insbesondere Biomethan können im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor wesentlich dazu beitragen, die klimapolitischen Zielvorgaben zu erfüllen und das sozialverträglich, nachhaltig erneuerbar und kosteneffizient. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem rechtliche Rahmenbedingungen optimiert und zugleich Planungs- und Investitionssicherheit für die Marktakteure geschaffen werden, um die bestehenden Potenziale der Biogas- und Biomethanerzeugung zu heben.

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