Gestern erfolgte das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus, dass der Tagebau Jänschwalde bis 15. Mai gestoppt werden muss. Die Umweltverbände Grüne Liga und Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatten geklagt, weil seit 2017 erheblich mehr Grundwasser abgepumpt wird, als es die wasserrechtliche Erlaubnis (von 1996) gestattet. Diese sah sinkende Mengen ab 2018 (bis 2022) vor, weil das Ende des Tagebaus für 2019 vorgesehen war. Die Betreibergesellschaft LEAG hätte im Zuge des Weiterbetriebs eine Erhöhung der Wassermenge beantragen müssen – und die dafür nötige Umweltverträglichkeitsprüfung inklusive Beteiligungsverfahren durchführen müssen. In diese hätte auch mit einfließen müssen, dass sich der Wassermangel in der Lausitz immer drastischer verschärft. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, der Konzern prüft eine Beschwerde.

Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen, kommentiert: „Die Tagebaue sind in einen umweltrechtlichen Rahmen eingebunden, weil sie massive und langfristige Auswirkungen auf die Ökosysteme und die darin lebenden Menschen haben. Die LEAG ist ihrer Verantwortung nicht nachgekommen, diesen Rahmen einzuhalten. Klimakrise, Ukraine-Krise und Energiewende werden wir ohnehin nur meistern, wenn wir konsequent aus den fossilen Brennstoffen aussteigen – auch aus der heimischen Braunkohle. Denn wenn wir weiter auf Braunkohle setzen, halten wir Nachfrage und Preise für fossile Brennstoffe hoch und nützen einmal mehr Putin, und vor allem schaden wir dem Klima weiter massiv. Der Vorfall bei der LEAG zeigt einmal mehr, dass wir uns aus der Abhängigkeit von fossilen Konzernen mit umweltschädlichen Geschäftsmodellen befreien müssen.“

Der BUND Sachsen unterstützt auch ausdrücklich die Forderung der DUH und der Grünen Liga, unverzüglich das fehlende Rekultivierungskonzept vorzulegen.

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