Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter der Migros haben die Wahl. Sie können Anfang Juni 2022 darüber abstimmen, ob die Migros in ihren Filialen künftig alkoholische Getränke anbieten soll oder nicht. Um ihre Mitglieder zur Abstimmung zu motivieren und um zur Diskussion anzuregen, begleitet die Migros die demokratische Entscheidfindung mit einer Kampagne. Als Symbol dient das Migros-Bier. Je nach Abstimmungsresultat werden die Supermärkte der regionalen Genossenschaften das Migros-Bier «Oui» mit Alkohol oder das alkoholfreie «Non» ins Angebot aufnehmen. «Oui» oder «Non». So heisst das Migros-Bier, das die Urabstimmungen zum Alkoholverkauf begleiten wird. Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter werden bis am 4. Juni 2022 darüber abstimmen können, ob die Migros das seit dem Jahr 1928 geltende Verkaufsverbot für Alkohol in den Migros-Filialen, den Migros-Restaurants und den Migros-Take-Aways aufheben soll. Die Begleitkampagne startet in der ganzen Schweiz. Dabei dient das Bier als Symbol für die Migros-Demokratie und soll zu einer engagierten Debatte anregen, ob in Zukunft in den über 600 Migros-Filialen alkoholische Getränke verkauft werden sollen.  

Demokratischer Prozess von der Basis 
Die Kampagne unterstützt somit den demokratischen Prozess, den fünf Delegierte aus der Basis angestossen hatten und der im letzten Jahr von allen nationalen und regionalen Migros-Organen gutgeheissen wurde. Die heute rund 2,3 Millionen Migros-Genossenschafterinnen und -Genossenschafter haben nun die Wahl. Sie entscheiden über «Oui» oder «Non», für den Verkauf von Bier, Wein und Spirituosen in ihren Migros-Filialen oder dagegen.  

Das Migros-Bier ist ein bodenständiges Qualitätsbier mit besten Zutaten aus einer Schweizer Brauerei. Dieses wird auf jeden Fall eingeführt, und zwar abhängig vom Resultat der Abstimmung in den einzelnen Regionen: In Genossenschaften mit Alkoholangebot wird es die Variante «Oui» mit Alkohol sein, in Genossenschaften ohne Alkoholangebot die alkoholfreie Variante «Non».

Alkoholverbot zum Schutz vor Armut 1928 eingeführt 
Das Verkaufsverbot für Alkohol in der Migros existiert seit 1928. Zur Förderung der Volksgesundheit und im Kampf gegen «das allmächtige Alkoholkapital» hatte Migros-Gründer Gottlieb Duttweiler entschieden, in den Filialen der Migros keinen Alkohol zu verkaufen. Angesichts der damaligen Situation mit «verheerenden Schnapsgewohnheiten» wollte er die Menschen vor Armut schützen, die auch durch Alkoholmissbrauch verursacht wurde.  

In den letzten 100 Jahren haben sich die soziale Situation und die Konsumgewohnheiten in der Schweiz stark verändert. Und so wurde auch die Alkoholfrage zwischenzeitlich immer wieder kontrovers diskutiert. Seit 1983 ist das Verbot in den Statuten der regionalen Migros-Genossenschaften (mit Ausnahme von Genf) verankert. Um die Statuten zu ändern und das Angebot alkoholischer Getränke für die Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, ist eine Zustimmung von zwei Dritteln der abstimmenden Mitglieder der jeweiligen regionalen Migros-Genossenschaft erforderlich.  
 
Wichtige Informationen zu den Urabstimmungen
An der Urabstimmung vom 4. Juni 2022 können alle Personen teilnehmen, die Mitglied einer der zehn regionalen Migros-Genossenschaften sind. Wer nicht Genossenschafterin oder Genossenschafter ist, kann bis Ende April per Post oder am Kundendienst einer Migros-Filiale oder online bis spätestens am 10. Mai 2022 beitreten. Dies gibt die Möglichkeit, an der Urabstimmung teilzunehmen. Die Anmeldung ist online unter migros.ch/mitgliedschaft möglich.

Die Mitglieder der regionalen Genossenschaften werden die Abstimmungsunterlagen Mitte Mai 2022 zugeschickt bekommen. Danach können sie bis zum 4. Juni 2022 die Stimmkarte entweder brieflich per Post oder in einer Filiale der Migros abgeben.   
Informationen Urabstimmung
Informationen zu den Urabstimmungen finden Sie unter migros.ch/abstimmung

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