Rund drei Millionen Menschen sind aktuell auf der Flucht vor dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine, insbesondere Frauen, ältere Menschen und Kinder. Berichte von Menschenhandel, sexualisierter Gewalt sowie rassistischen Übergriffen und rassistischer Diskriminierung an Grenzübergängen, in Zügen und auch in einzelnen Aufnahmesituationen mehren sich. Zugleich bestehen andere Krisen und Konflikte weiter fort. Viele Afghaninnen und Afghanen sind noch immer in akuter Lebensgefahr und müssen dringend vor den Taliban in Sicherheit gebracht werden. Nach wie vor fehlt es an sicheren Fluchtrouten aus allen Regionen der Ukraine, aus Afghanistan und anderen Krisenregionen dieser Welt. Krieg und Unsicherheit führen zu einem Erstarken von alltäglichem Rassismus, der die Grundlagen unserer freiheitlichen Ordnung gefährdet.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. fordert die Bundesregierung, die Länder und die Kommunen auf, eine menschenwürdige Aufnahme sowie einen effektiven Gewaltschutz für alle Geflüchteten zu gewährleisten und dabei die besonderen Bedürfnisse geflüchteter Frauen nicht außer Acht zu lassen. Dazu ist Deutschland durch die Istanbul-Konvention verpflichtet, deren vollumfängliche Umsetzung die Bundesregierung im Koalitionsvertrag verankert hat. § 3 AsylbLG verpflichtet die Länder zudem, eine menschenwürdige Unterkunft bereitzustellen.

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