Die meisten Menschen greifen automatisch zum Hörer, um ihre Zahlungskarten bei Verlust oder Diebstahl telefonisch zu sperren. Doch w er nur eingeschrän kt sprechen oder hören kann ist im Alltag oft mals benachteiligt. E in Telefonat etwa ist häufig kaum möglich. W ie können Sprach und Hörgeschädigte trotzdem schnell und zuverlässig ihre Zahlungskarte n sperren lassen Ein Service des Sperr Notrufs bietet Hilfe: girocards und Kreditkarten können ganz einfach per Fax gesperrt werden. Die Faxnummer lautet ebenso wie der telefonische Sperr Notruf 116 116 Entsprechende Vor lagen sind auf www.kartensicherheit.de unter dem Menüpunkt „ kostenlos erhältlich. Alternativ steht die Sperr App 116 116 zur Verfügung: Hier können die Daten der Zahlungs karten sicher gespeichert und girocards direkt aus der App gesperrt werden, sofern das teilnehmende Institut Zugang durch diese Applikation gewährt. Viele Banken und Sparkassen bieten auch die Möglichkeit ein er Karten sperrung über das Online Banking.

* Der Service des Sperr-Notrufs ist kostenlos. Auch der Anruf bei der 116 116 aus dem deutschen Festnetz ist gebührenfrei. Aus dem Mobilnetz und aus dem Ausland können Gebühren anfallen. Sollte der Sperr-Notruf in seltenen Fällen aus dem Ausland nicht erreicht werden können, gibt es alternativ die Rufnummer +49 (0) 30 4050 4050.

Weitere Tipps zum richtigen Umgang mit Karte und PIN hat die EURO Kartensysteme GmbH in Zusammenarbeit mit der Deutschen Kreditwirtschaft im Internetportal www.kartensicherheit.de zusammengestellt. Hier finden Verbraucher viele interessante Informationen zu bargeldlosen Zahlungsmitteln und einen SOS-Infopass mit den wichtigsten Sperrnummern für den Notfall als Download.

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