In der Schlichtungsrunde zwischen der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) um die Fortführung eines Mindestlohns im Bausektor hat Schlichter Professor Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichtes, folgenden Schiedsspruch vorgelegt:

  • Laufzeit vom 1. Mai 2022 bis 30. Juni 2024
  • Erhöhung Mindestlohn 1 um jeweils 60 Cent (ca. 4,6 Prozent) zum 1. Mai 2022, 1. April 2023 und 1. April 2024.
  • „Einfrieren“ des Mindestlohns 2 auf bisherigem Niveau bis 31. Dezember 2022 und Wegfall ab 1. Januar 2023.
  • Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich schuldrechtlich, nachfolgende Mindestlohnanpassungen zunächst nach der Teuerungsrate und ab Ende 2026 nach dem Verhältnis zum Ecklohn festzulegen.

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sowie der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes sehen den Schiedsspruch skeptisch. Das Volumen sei gemessen an dem Abschluss für die höheren Entgelte vom November 2021 sehr hoch und unterstelle eine gleichbleibende Inflation über drei Jahre. Angesichts der aktuell unsicheren wirtschaftlichen Lage erscheine die Laufzeit zu lang und zudem beschränke die schuldrechtliche Anpassungsvereinbarung die Tarifautonomie.

Der Schiedsspruch wird den Mitgliedsverbänden der Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft zur Abstimmung vorgelegt und muss innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen angenommen oder abgelehnt werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Kurfürstenstraße 129
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 21286-0
Telefax: +49 (30) 21286-240
http://www.bauindustrie.de

Ansprechpartner:
Britta Frischemeyer
Leitung Kommunikation und Presse
Telefon: +49 (30) 21286-229
E-Mail: britta.frischemeyer@bauindustrie.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel