Zum heutigen Auftakt der Agrarministerkonferenz (AMK) fordert Bioland Bund und Länder auf, ihre Anstrengungen zum Ausbau des Ökolandbaus deutlich zu steigern und widersprüchliche Zwischenziele zu korrigieren. Zudem ruft Bioland dazu auf, einem AMK-Antrag aus Bayern zuzustimmen, der eine Förderung von Ökobetrieben auch für ihre Brachflächen vorsieht.
„Der im Februar bei der EU-Kommission eingereichte nationale GAP-Strategieplan muss auf das 30-Prozent-Bio-Ziel der Bundesregierung ausgerichtet und dazu deutlich nachgebessert werden“, betont Jan Plagge, Präsident von Bioland. Das 30-Prozent-Ziel bis 2030 entspricht einer Ökofläche von etwa 5 Mio. Hektar. Zu Jahresbeginn wurden 1,78 Mio. Hektar ökologisch bewirtschaftet – das sind knapp 11 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland.
Im eingereichten nationalen Strategieplan hat das 30-Prozent-Bioflächen-Ziel zwar Eingang gefunden, jedoch steht im selben Dokument, dass in der nächsten Förderperiode bis 2027 nur 14 Prozent Ökoflächen gefördert werden sollen. „Das würde bedeuten, dass in den nächsten sechs Jahren nur drei Prozent Ökofläche hinzukommen würden – und in den drei Jahren darauf soll die Fläche dann um 16 Prozent wachsen. Wie soll das funktionieren?“, fragt Plagge.
Diese niedrige Zielfläche stehe im krassen Widerspruch zum 30-Prozent-Ausbauziel und müsse nach oben korrigiert werden, genauso wie die Finanzmittel für den Ökolandbau. „Die Bundesländer müssen entsprechende Nachbesserungen in ihren Programmen in der sechsmonatigen Genehmigungsphase mit der EU-Kommission vornehmen. Aufgabe des BMEL wäre es, den Ländern weitere Bundesmittel für den Ausbau des Ökolandbaus zur Verfügung zu stellen“, so Plagge.
Antrag zustimmen: Ökoprämie auch für Brachflächen
Das Bundesland Bayern fordert in einem AMK-Antrag, dass die Ökoprämie auch auf Brachflächen ausgezahlt werden sollte. Dies wird bisher mit der Argumentation verweigert, dass auf Brachflächen keine landwirtschaftliche Produktion erfolge. Gerald Wehde, Geschäftsleiter Agrarpolitik und Kommunikation bei Bioland, hält diese Herleitung für nicht stichhaltig: „Der Ökolandbau stellt ein gesamtbetriebliches Anbausystem dar, welches auch Brachen oder eine Bodenruhe als Teil einer Bio-Bewirtschaftung integriert. Die EU-Ökoverordnung als gesetzliche Grundlage sieht an keiner Stelle eine Pflicht zur Produktion auf allen Ackerflächen vor. Die Ökoprämie könnte somit auch auf Brachflächen ausgezahlt werden. Die anderen Bundesländer sollten daher dem Antrag aus Bayern zustimmen.“
Zum Hintergrund: Mit dem Wegfall der „Green by Definition“-Regelung beim Greening unterliegen Ökobetriebe zukünftig der erweiterten Konditionalität und der Verpflichtung zu vier Prozent „unproduktiver Flächen“ auf Ackerland. Auf diesen Flächen erwirtschaften Bio-Betriebe dann keine Markterlöse und erhalten auch – nach derzeitiger Planung – keine Öko-Förderung aus der Zweiten Säule der GAP.
Bioland ist der bedeutendste Verband für ökologischen Landbau in Deutschland und Südtirol. Über 10.000 Betriebe aus Erzeugung, Herstellung und Handel wirtschaften nach den Bioland-Richtlinien. Gemeinsam bilden sie eine Wertegemeinschaft zum Wohl von Mensch und Umwelt.
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