Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist die Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ein besonderer und übergeordneter Schwerpunkt. Die Ampel-Koalition setzt sich diesbezüglich hohe Ziele und will etwa die Verfahrensdauer halbieren. Für den mit Blick auf die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor besonders relevanten Bereich der Infrastruktur macht der Branchen- und Fachverband VDV nun zahlreiche konkrete Vorschläge, wie aus seiner Sicht die Planungsbeschleunigung schnell in die Tat umgesetzt werden kann.

„Die Planungs- und Genehmigungszeiträume bei vielen unserer Ausbau- und Modernisierungsvorhaben sind zu lang, zu kompliziert und zum Teil überbürokratisiert. Mit den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen wird es nahezu unmöglich, die bis 2030 angestrebten Kapazitäts- und Netzerweiterungen auf der Schiene und im gesamten öffentlichen Verkehr zu realisieren. Zwar gab es in der letzten Legislaturperiode schon einige deutliche Verbesserungen bei der Planungsbeschleunigung im Fachrecht, wir sehen aber weiterhin großen Handlungsbedarf. Deshalb haben Experten des Verbandes und der Branche weitere konkrete Vorschläge macht, wie und wo die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren nun umgesetzt werden kann. Aus unserer Sicht kann es sofort losgehen, wir stehen bereit“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.

5-Punkte-Programm für effektive Planungsbeschleunigung

Der VDV hat in seinem neuen Positionspapier zur Planungsbeschleunigung für die Schieneninfrastruktur fünf Punkte identifiziert, wo die politischen Entscheider die Rahmenbedingungen für Planungs- und Genehmigungsverfahren durch entsprechende Gesetzesänderungen und Priorisierungen verbessern und die Verfahren damit nachhaltig beschleunigen können:

1.     Digitalisierung, Modernisierung und Vereinfachung von Anforderungen, Planungsprozessen und Genehmigungsverfahren

2.     Arten-, Naturschutz- und Wasserrecht für klimafreundliche Infrastruktur öffnen

3.     Verlässliche Projektressourcen von Planung bis Inbetriebnahme sicherstellen

4.     Neuer gesellschaftlicher Konsens für Schieneninfrastruktur, bessere Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung

5.     Anforderungen an Vorhabenumsetzung nach Genehmigung modernisieren

„Zu jedem dieser Punkte gibt es im VDV-Papier zahlreiche konkrete Maßnahmen und Vorschläge. Das geht von Änderungsvorschlägen in den entsprechenden Gesetzen über Ideen für Bürokratieabbau, etwa durch Digtialisierung der Prozesse, bis hin zur Empfehlung für den Aufbau von personellen Ressourcen in den entsprechenden Ämtern. In Summe ist das ein umfassender Maßnahmenkatalog und ein konkreter Handlungsleitfaden, wie aus Sicht der Branche die Planungsbeschleunigung im Sinne der Ziele des Koalitionsvertrags nun zeitnah verbessert werden kann. Wir schlagen vor, diese Ideen auch mit in die Arbeit der Beschleunigungskomission der Bundesregierung einfließen zu lassen, die laut Koalitionsvertrag ja noch in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen soll. Auch hier stehen wir selbstverständlich mit unserer Fachexpertise für eine Mitarbeit zur Verfügung“, so Wortmann.

Über Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist der Branchenverband des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs. Seine über 600 Mitgliedsunternehmen befördern täglich mehr als 30 Millionen Menschen in Bussen und Bahnen und transportieren jährlich rund 600 Millionen Tonnen Güter auf der Schiene. So sorgen der VDV und seine Mitglieder für mehr klimaschonende Mobilität von Menschen und Gütern bei weniger Verkehr!

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)
Kamekestrasse 37 – 39
50672 Köln
Telefon: +49 (221) 57979-0
Telefax: +49 (221) 514272
http://www.vdv.de

Ansprechpartner:
Lars Wagner
Leiter Kommunikation und Standort Berlin
Telefon: +49 (30) 399932-14
Fax: +49 (30) 399932-15
E-Mail: wagner@vdv.de
Eike Arnold
Stv. Pressesprecher
Telefon: +49 (151) 16254731
E-Mail: arnold@vdv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel