Erst jüngst fanden am 12. und 19. März 2022 die Frühjahresprüfungen der „Ausbildung der Ausbilder“ statt, bei der insgesamt 18 Prüflinge die Fortbildung erfolgreich abschlossen. Neben einer schriftlichen Klausur müssen im Rahmen einer Unterweisungsprobe auch praktische Fähigkeiten unter Beweis gestellt werden. Dabei gilt es, innerhalb von 15 Minuten einen selbst gewählten Ausbildungsinhalt des eigenen Berufes einem Auszubildenden zu vermitteln.
Mit der Prüfung wird der so genannte „AdA-Schein“ erworben, der dazu befähigt, in einem zulassungsfreien Handwerk Verantwortung für Auszubildende zu übernehmen und diese im betrieblichen Kontext fachlich auf die Gesellenprüfung vorzubereiten. „Will man in einem zulassungspflichtigen Handwerk diese Rolle übernehmen, muss allerdings der Meisterbrief her“, sagt Alexander Dirks, Leiter des Geschäftsbereichs III – Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. Der Teil IV der Meisterprüfung ist inhaltsgleich mit der Ausbilder-Eignungsprüfung.
Wer einen Meisterbrief besitzt, darf in seinem Handwerk ohne Einschränkung ausbilden und bescheinigt dies durch die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung. Extra ausgewiesen wird die Ausbildungsberechtigung auf dem Meisterprüfungszeugnis jedoch nicht. Wer bereits bei der Zulassung zur Meisterprüfung einen Ausbilderschein vorlegen kann, wird vom Teil IV der Meisterprüfung befreit.
Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald führt dreimal im Jahr Ausbilder-Eignungsprüfungen durch. Weitere Informationen sowie Anmeldeformulare sind auf der Website der Handwerkskammer eingestellt unter www.hwk-mannheim.de/ada.
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