Ansbach/Magdeburg, 31. März 2022 – Nahrungsmittel erzeugen, Klima schützen, Biodiversität fördern, attraktive Landschaften erhalten, Gewässer schützen, den Boden gesund halten, tiergerecht wirtschaften – und alles mit Leidenschaft! Die Liste der Anforderungen der Gesellschaft an die Landwirtinnen und Landwirte ist mittlerweile lang. Allerdings sind diese früher als Wünsche formulierten gesellschaftlichen Ziele zu zwingenden Erfordernissen geworden. Mit der Erweiterung der Definition „landwirtschaftlicher Tätigkeit“ um die „Bereitstellung öffentlicher Güter“ trägt die neue GAP-Verordnung der vielfältigen Rolle der Landwirtschaft nun Rechnung. Der Landwirtschaft bietet sich damit eine gesellschaftliche Chance, die oftmals kritisierten pauschalen Flächenprämien durch die Finanzierung öffentlicher Güter abzulösen.
„Es geht jetzt um sehr viel! Unsere Landwirtinnen und Landwirte bewirtschaften rund die Hälfte der Landfläche Deutschlands. Sie sind damit die wichtigsten Manager unserer Umwelt. Diese unersetzbare Rolle gilt es anzunehmen und förderrechtlich zu adressieren. Mit der Gemeinwohlprämie hat der DVL ein praxiserprobtes Konzept vorgelegt, dass der Rolle unserer Landwirte als Zukunftsgestalter gerecht wird!“, betont Dr. Jürgen Metzner, Geschäftsführer des DVL.
Eigenverantwortliche Unternehmer und praktische Zukunftsgestalter
Die Gemeinwohlprämie (GWP) ist ein innovatives Geschäftsmodell für eine zukunftsorientierte Landwirtschaft. Das Konzept entspricht den Beschlüssen der Zukunftskommission Landwirtschaft, dem Wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichem Verbraucherschutz (WBAE) sowie den Empfehlungen der Europäischen Kommission zum deutschen Strategieplan, die traditionelle Einkommensstützung angesichts der ökologischen Herausforderungen so zu gestalten, dass Umweltleistungen belohnt werden.
„Die GAP war bisher ein belohnungsfreies System, in dem mit Ernteprodukten am Markt Geld verdient, für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen jedoch nur ein rechnerischer Nachteilsausgleich gewährt werden durfte. Nach dem AMK-Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung der Gemeinwohlprämie im Juni 2021 begrüßen wir die erneute Initiative der AMK, mahnen aber die weitere Geschlossenheit von Bund und Ländern bei der Umsetzung dieses richtungsweisenden Beschlusses an! Wir müssen aus dem bisherigen Gestaltungsvakuum der deutschen Agrarpolitik herauszukommen und aktiv mit neuem Mut die notwendigen Veränderungen gemeinsam angehen! Dabei ist es wichtig, dass Politik und Verwaltung sich dieses Mal auf die Festlegung von ‚Spielregeln‘ konzentrieren, die Entscheidungskompetenz aber letztendlich vor Ort bei den Landnutzenden bleibt und damit ihre Eigenverantwortung als Zukunftsgestalter stärkt!“, unterstreicht Metzner.
Landschaftspflegeverbände: Kooperative Umsetzung garantiert Erfolg
Damit Landwirtinnen und Landwirte Zukunft gestalten können, sind sie auf breite Unterstützung angewiesen. „Für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und die Umsetzung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen benötigen wir ein funktionierendes, bundesweiteres Netzwerk mit den Hauptakteuren, die ihre Stärken aus verschiedenen Fachgebieten einbringen.“, erläutert Metzner.
Die im DVL organisierten Landschaftspflegeorganisationen sind regional verankerte Bündnisse, die maßgeschneiderte Lösungen vor Ort schaffen. Sie glätten Wege und fangen Konflikte auf. Ihre faire und ausgewogene Konstruktion, eben die notwendige Drittelparität aus Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunalpolitik, schafft Vertrauen und bündelt Kräfte. Diese kooperativ arbeitenden Organisationen besitzen gerade bei der überbetrieblichen Koordination landwirtschaftlicher Naturschutzmaßnahmen jahrzehntelange Erfahrung. Mit Blick auf die Diskussion über das „Niederländische Modell“ hat der DVL unter Berücksichtigung dieses Praxiswissens jüngst Empfehlungen erarbeitet, wie wirkungsvoller Umweltschutz organisiert werden muss.
„Die neue Bundesregierung hat die Zusammenführung des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes in Kooperation mit den Flächennutzenden in den Mittelpunkt ihres agrarpolitischen Handelns gestellt. Bei fachlich komplexen Umsetzungsprozessen müssen sich alle einig sein, denn am Ende zählt nur das Ergebnis in der Fläche! Unsere Landschaftspflegeorganisationen arbeiten seit mehr als 30 Jahren flächenwirksam“, ergänzt Metzner.
Hintergrund
Das Bewertungs- und Honorierungssystem für gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft zum Schutz und zur Verbesserung der Biodiversität, des Klimas und des Wassers in der Agrarlandschaft (kurz: Gemeinwohlprämie) wurde vom DVL in Schleswig-Holstein aus der Praxis heraus entwickelt. In einem drauffolgenden dreijährigen Forschungs- und Entwicklungsprojekt des Bundesamtes für Naturschutz wurde mit Landschaftspflegeorganisationen die Übertragbarkeit dieses Ansatzes auf ganz Deutschland untersucht. In dem Vorhaben konnten zudem Wege aufgezeigt werden, wie das Konzept der Gemeinwohlprämie in das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) und in den GAP-Vorschlag der EU-Kommission integriert werden kann.
Die Agrarminister*innen und Senator*innen des Bundes und der Länder haben bereits Ende September 2020 beschlossen, bei der nationalen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU die Gemeinwohlprämie als Variante der Öko-Regelungen in die nationale Ausgestaltung der GAP aufzunehmen. Im Juni 2021 bekräftigte die AMK per einstimmigen Beschluss das Konzept der Gemeinwohlprämie. Gleichzeitig verankerte das EU-Parlament das Bewertungs- und Punktesystem im Rahmen eines Super-Triloges.
Weitere Informationen zur Gemeinwohlprämie stehen auf www.dvl.org zur Verfügung. Ein Erklärvideo zur Gemeinwohlprämie ist im Youtube-Kanal des DVL abrufbar
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