Dazu zählen insbesondere:
- Erhalt der Möglichkeit für Biomethan-Neuanlagen und Biomethan-Bestandsanlagen, an den regulären Ausschreibungen für Biomasse im EEG 2023 teilzunehmen.
- Abschaffung der Mengensteuerung bei den Ausschreibungen für Biomasse und hochflexible Biomethan-BHKW.
- Anhebung der Betriebsstunden für hochflexible Biomethan-Anlagen im Ausschreibungsverfahren für hochflexible Biomethan-BHKW auf 50 Prozent der Stunden eines Jahres.
- Anpassung der Gebotshöchstwerte für Biomasse-Neuanlagen auf 18,40 Ct/kWh im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens für Biomasse und Aussetzung der Degression.
- Abschaffung der „Südquote“ bei den Ausschreibungen für Biomasse.
- Befristete Aufhebung der Höchstbemessungsleistung für Biomasse-Bestandsanlagen und Neuanlagen.
Alle weiteren Regelungsvorschläge zur Neujustierung des EEG 2023 finden Sie hier:
Der Biogasrat+ e. V. ist der Verband für dezentrale erneuerbare Energieerzeugung- und Energieversorgung und vertritt die Interessen der führenden Marktteilnehmer der Bioenergiebranche. Im Vordergrund steht dabei die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Biogas und insbesondere Biomethan können im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor wesentlich dazu beitragen, die klimapolitischen Zielvorgaben zu erfüllen und das sozialverträglich, nachhaltig erneuerbar und kosteneffizient. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem rechtliche Rahmenbedingungen optimiert und zugleich Planungs- und Investitionssicherheit für die Marktakteure geschaffen werden, um die bestehenden Potenziale der Biogas- und Biomethanerzeugung zu heben.
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