Anzeichen erkennen und ansprechen
Süchte und Abhängigkeiten zu erkennen, ist meist nicht einfach, denn selten sind die Anzeichen so offensichtlich, wie wenn jemand nach Alkohol riecht. Oft deuten kleine Veränderungen auf eine Sucht hin. Ehemals offene Mitarbeitende zeigen sich verschlossen, introvertierte sind plötzlich aufgeschlossen und kommunikativ. Auch die äußere Erscheinung kann Hinweise geben, wenn Ringe unter den Augen von durchgespielten Nächten zeugen oder gepflegte Beschäftigte ihr Äußeres vernachlässigen. „Verhaltensänderungen und äußere Anzeichen können auf eine Sucht hindeuten, müssen es aber nicht. Entsprechend unsicher sind Führungskräfte, aber auch Teammitglieder oft, ob und wie sie diese Menschen ansprechen sollen. Hier bieten wir mit Workshops und Coachings passgenaue Hilfestellungen. Wichtig ist uns dabei, die Maßnahmen zu ermitteln, die zur aktuellen Situation im Unternehmen passen“, erläutert Evelin Röllig, Psychologin bei TÜV Rheinland.
Sucht als Risikofaktor für die Arbeitssicherheit
Aus unternehmerischer Sicht sprechen verschiedene Gründe dafür, betroffene Mitarbeitende anzusprechen: Oftmals steigt durch die Sucht das Unfallrisiko am Arbeitsplatz, sei es aus Übermüdung oder durch die Wirkung von Drogen oder Medikamenten. Können Betroffene ihre Aufgaben nicht mehr in vollem Umfang ausführen, müssen Kolleginnen und Kollegen einspringen und dies ausgleichen. Beiden Gruppen gegenüber zeigen Arbeitgeber ihre Fürsorge, wenn sie das Thema Sucht in die Gesundheitsförderung im Unternehmen aufnehmen. „In der Corona-Pandemie haben für viele Beschäftigte die Belastungen zugenommen und die eingeschränkten Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung können auch Süchte fördern. Wir stellen fest, dass Suchprävention und Beratung für Unternehmen immer stärker zum Thema wird. Prävention spricht alle Beschäftigten von den Führungskräften bis zu den Auszubildenden an – jede Gruppe mit ihren eigenen Themen. Gerade bei den Jüngeren sind die stoffungebundenen Süchte verbreitet. Es lohnt sich, mit ihnen darauf zu schauen: Was macht diese Sucht mit mir, meinem Umfeld und meiner Zukunft? Genau hier setzen wir mit unseren Maßnahmen an“, so Röllig.
„Betriebsvereinbarung Sucht“ – klaren Regeln geben Sicherheit
Passiert doch nichts – mit dieser Haltung sehen viele Süchtige ihre Abhängigkeit und die sich daraus ergebenden Konsequenzen. Eine von der Chefetage bis zu den Aushilfskräften bekannte „Betriebsvereinbarung Sucht“ zeigt allen, welche Unterstützungsangebote wie Aktionstage, Coachings, Workshops oder betriebspsychologische Sprechstunden es gibt. Sie formuliert aber auch klare Regeln und Konsequenzen. „Konsequenzen sind bei Suchtkranken wichtig. Oft hilft nur konstruktiver Druck, damit die Betroffenen etwas verändern und aktiv werden, um aus der Sucht herauszufinden. Suchtprävention und eine aktive Unterstützung der Betroffenen zahlen sich für Arbeitgeber mehrfach aus: Sie erhalten die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und fördern zugleich das Image als modernes und verantwortungsbewusstes Unternehmen“, weiß Poppelreuter.
Umfassende Informationen zur Arbeitssicherheit finden sich unter www.tuv.com/abo-psychologie bei TÜV Rheinland.
Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 20.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro zählt das vor 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com
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