Das Sportgericht hat seine Urteilsbegründung insbesondere auf die vermeintlich bestehende Einsatzberechtigung des zwölften Spielers und das weit überwiegende Verschulden des Schiedsrichterteams im Rahmen des Auswechslungsprozesses abgestellt. Dabei handelt es sich um rechtliche Auslegungs- und Wertungsfragen.
Dem SC Freiburg war es wichtig, wie in der Pressemitteilung vom 04. April 2022 ausführlich erläutert, die Möglichkeit zu schaffen, den Regelverstoß beim Einwechselvorgang beim Spiel gegen den FC Bayern München überprüfen zu lassen.
Der Vorstand des SC Freiburg ist damit auch seinen Sorgfalts- und Treuepflichten dem Verein gegenüber nachgekommen.
Nach Prüfung der Urteilsgründe wird der SC Freiburg keine weiteren Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Abschließend stellt sich nach dem Urteil und den damit zusammenhängenden Abläufen weiter die Frage, ob die bestehende Verfahrensregelung auch künftig in dieser Form sachgerecht ist.
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