Geringes Impfansprechen bei vulnerablen Patient*innen
Die zugelassenen COVID-19-Schutzimpfungen verhindern die Infektion zwar nicht, können das Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 aber um 70 bis 95 Prozent reduzieren. COVID-19-Auffrischimpfungen (Booster) sind in der Lage, die Immunantwort der geimpften Personen zu verbessern und werden daher in der Bundesrepublik Deutschland empfohlen. Allerdings haben immunsupprimierte Patient*innen ein erhöhtes Risiko, nicht oder nicht ausreichend sowohl auf die COVID-19-Schutzimpfungen als auch auf die COVID-19-Auffrischimpfungen anzusprechen. Dabei sind vor allem Patient*innen nach Organtransplantation, Patient*innen nach Stammzelltransplantation ohne vollständige immunologische Rekonstitution sowie Patient*innen mit hämatologischen Neoplasien, Autoimmunerkrankungen und aktiven soliden – insbesondere metastasierten – Tumorerkrankungen betroffen. Diese Patient*innen gehören auch zu den vulnerablen Populationen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Infektion.
Medikamentöse prophylaktische Maßnahmen für vulnerable Personengruppen
Angesichts der aktuell immer noch hohen Infektionszahlen und der Persistenz von SARS-CoV-2 (Endemie) stehen medikamentöse prophylaktische Maßnahmen für besonders vulnerable Personengruppen im Fokus. In der Bundesrepublik Deutschland ist nun die Antikörperkombination Tixagevimab/Cilgavimab (AZD7442, Evusheld®) zur COVID-19-Präexpositionsprophylaxe verfügbar. Die Kommission „Nutzenbewertung von Arzneimitteln“ der AWMF sowie die unterzeichnenden Fachgesellschaften, Fachgruppen und Arbeitskreise empfehlen daher den Einsatz von Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld®) bei Patient*innen mit eingeschränkter Immunantwort auf aktive, entsprechend den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des RKI durchgeführte COVID-19-Schutzimpfungen sowie COVID-19-Auffrischimpfungen. „Die vorbeugende Gabe rekombinanter, neutralisierender, monoklonaler Antikörper gegen SARS-CoV-2 kann das Risiko für einen schweren Verlauf bei vulnerablen Personen deutlich reduzieren“, betont Prof. Dr. med. Bernhard Wörmann, Medizinischer Leiter der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. und Vorsitzender der AWMF-Kommission „Nutzenbewertung von Arzneimitteln“. Allerdings ist Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld®) derzeit die einzige gegen den vorherrschenden Omikron-Variante-Subtyp BA.2 ausreichend wirksame Antikörperkombination. Für die Anwendung anderer mittlerweile verfügbarer antiviraler Arzneimittel zwecks Prophylaxe fehlt derzeit jegliche Datengrundlage.
Prophylaxe ist kein Ersatz für Schutzmaßnahmen
Dabei ist die Präexpositionsprophylaxe kein Ersatz für die aktive COVID-19-Schutzimpfung und soll nicht zu nachlassender Achtsamkeit in Bezug auf die weiteren Schutzmaßnahmen bei vulnerablen Patient*innen und ihr Umfeld führen. Vielmehr bietet sie die Möglichkeit eines zusätzlichen Schutzes. „Daher raten wir den betroffenen Personen dringend dazu, nicht-pharmakologische Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Mund-Nasen-Masken, Händedesinfektion und Abstandhalten weiter zu beachten“, so Prof. Dr. med. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF.
Die gemeinsame Stellungnahme kann heruntergeladen werden unter: https://www.dgho.de/aktuelles/news/news/2022/covid-19-praeexpositionsprophylaxe-mit-tixagevimab-cilgavimab-evusheld-r-bei-immundefizienten-personen
Die Stellungnahme wurde von folgenden Fachgesellschaften und Arbeitskreisen erarbeitet (in alphabetischer Reihenfolge):
- COVRIIN – Fachgruppe Intensivmedizin, Infektiologie und Notfallmedizin
- DGHO – Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie
- DGI – Deutsche Gesellschaft für Infektiologie
- DGIIN – Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin
- DGP – Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin
- STAKOB – Ständiger Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger
Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e. V.
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