Alle Eigentümer müssen zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 elektronisch eine Steuererklärung abgeben, auf deren Basis die neue Grundsteuer berechnet wird. „Und diese Erklärung hat es in sich“, sagte Sönke Bergemann, Geschäftsführer von Haus & Grund Kiel. „Es werden eine Reihe von Angaben verlangt, die nicht jede Eigentümerin oder jeder Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung sofort parat hat – insbesondere bei älteren Gebäuden“, ergänzte er. Wer bei den Vorbereitungen zur Steuererklärung Unterstützung benötigt, könne sich an Haus & Grund Kiel wenden.

Vom Eigentümer werden im Rahmen der Steuererklärung Angaben zur Immobilie sowie zum Steuerpflichtigen selbst verlangt. Dazu gehören unter anderem die Steuernummer, Angaben zu Miteigentumsanteilen, sofern es sich um eine Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt, die Grundbuchblattnummer, die Flurstücknummer und zu Flächengrößen und viele mehr. Haus & Grund weist darauf hin, dass empfindlichen Strafen drohen, wenn die Steuerklärung nicht fristgerecht abgegeben wird.

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Der Eigentümerverein Haus & Grund Kiel vertritt die Interessen von rund 11.500 Mitgliedern. Die Haus & Grund Immobilien GmbH Kiel, die Jens-Uwe Bahr Immobilien und Hausverwaltungen GmbH, Neumünster sowie die Hans Schütt Immobilien GmbH betreuen ca. 14.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten. Die Haus & Grund Kiel – Verlag & Service GmbH gibt die Norddeutsche Hausbesitzer Zeitung heraus und verlegt zahlreiche wohnungswirtschaftliche Produkte.

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