Insgesamt ist der Austausch von nicht vorrätigen oder nicht lieferbaren Rabattarzneimitteln im 2. Halbjahr 2019 (2,6 Millionen pro Monat) und 2. Halbjahr 2020 (2,3 Millionen pro Monat) relativ konstant geblieben, und auch der Anteil der abgegebenen Rabattarzneimittel hat sich bei etwa 94 Prozent Umsatzanteil kaum verändert. Aber vor dem Inkrafttreten der pandemiebedingten Ausnahmeregelung im April 2020 mussten die Apotheken ihre Patientinnen und Patienten oft zunächst vertrösten, wenn ein bestimmtes Medikament nicht vorrätig war, weil sie den Engpass in einem zeitaufwändigen Verfahren belegen mussten, bevor sie mit dem Rezeptvermerk „Nichtverfügbarkeit von Rabattarzneimitteln“ ein geeignetes Alternativpräparat abgeben konnten. Seither können sie Menschen aber leichter unter der Angabe „Dringender Fall“ direkt und ohne Wartezeit mit einem Austauschmedikament versorgen. Während sich die wartezeitintensiven Fälle von 2,0 Millionen pro Monat zwischen Juli 2019 und März 2020 auf 1,0 Million von April bis Dezember 2020 halbiert haben, hat die beschleunigte Versorgung von 0,8 auf 1,6 Millionen zugenommen.
„Dank des größeren Entscheidungsspielraums können Apotheken Millionen Menschen sofort versorgen, ihnen doppelte Wege und Wartezeiten ersparen. Sie können auf wirkstoffgleiche oder -ähnliche Alternativpräparate, andere Packungsgrößen oder Wirkstärken zurückgreifen. Bürokratische Abfragen beim Großhandel fallen weg; das spart auch beim Apothekenteam Zeit“, sagt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: „Diese Vorteile gehen verloren, wenn die Ausnahmeregelungen mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung zum 31. Mai 2022 auslaufen. Das darf nicht passieren. Wir brauchen dauerhafte pharmazeutische ‚Beinfreiheit‘, denn auch die Lieferengpässe dauern an. Die Krankenkassen müssen keine Angst vor Extrakosten haben, denn die DAPI-Analyse belegt, dass die Rabattvertragsquoten und somit die Einsparungen stabil bleiben.“
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