Seit Beginn der Corona-Pandemie haben Apotheken mehr Möglichkeiten, auf Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reagieren. Erweiterte Auswahlmöglichkeiten bei nicht vorrätigen oder nicht lieferbaren Arzneimitteln haben die Versorgung von Millionen Patientinnen und Patienten erheblich verbessert, ohne zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem zu verursachen. Das belegt eine aktuelle Analyse des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Insgesamt ist der Austausch von nicht vorrätigen oder nicht lieferbaren Rabattarzneimitteln im 2. Halbjahr 2019 (2,6 Millionen pro Monat) und 2. Halbjahr 2020 (2,3 Millionen pro Monat) relativ konstant geblieben, und auch der Anteil der abgegebenen Rabattarzneimittel hat sich bei etwa 94 Prozent Umsatzanteil kaum verändert. Aber vor dem Inkrafttreten der pandemiebedingten Ausnahmeregelung im April 2020 mussten die Apotheken ihre Patientinnen und Patienten oft zunächst vertrösten, wenn ein bestimmtes Medikament nicht vorrätig war, weil sie den Engpass in einem zeitaufwändigen Verfahren belegen mussten, bevor sie mit dem Rezeptvermerk „Nichtverfügbarkeit von Rabattarzneimitteln“ ein geeignetes Alternativpräparat abgeben konnten. Seither können sie Menschen aber leichter unter der Angabe „Dringender Fall“ direkt und ohne Wartezeit mit einem Austauschmedikament versorgen. Während sich die wartezeitintensiven Fälle von 2,0 Millionen pro Monat zwischen Juli 2019 und März 2020 auf 1,0 Million von April bis Dezember 2020 halbiert haben, hat die beschleunigte Versorgung von 0,8 auf 1,6 Millionen zugenommen.

„Dank des größeren Entscheidungsspielraums können Apotheken Millionen Menschen sofort versorgen, ihnen doppelte Wege und Wartezeiten ersparen. Sie können auf wirkstoffgleiche oder -ähnliche Alternativpräparate, andere Packungsgrößen oder Wirkstärken zurückgreifen. Bürokratische Abfragen beim Großhandel fallen weg; das spart auch beim Apothekenteam Zeit“, sagt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: „Diese Vorteile gehen verloren, wenn die Ausnahmeregelungen mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung zum 31. Mai 2022 auslaufen. Das darf nicht passieren. Wir brauchen dauerhafte pharmazeutische ‚Beinfreiheit‘, denn auch die Lieferengpässe dauern an. Die Krankenkassen müssen keine Angst vor Extrakosten haben, denn die DAPI-Analyse belegt, dass die Rabattvertragsquoten und somit die Einsparungen stabil bleiben.“

Weitere Informationen auf www.abda.de und www.dapi.de 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Heidestraße 7
10557 Berlin
Telefon: +49 (30) 40004-134
Telefax: +49 (30) 40004-133
http://www.abda.de

Ansprechpartner:
Dr. Reiner Kern
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 4000-4132
E-Mail: presse@abda.de
Christian Splett
Referent Wirtschaftspresse
Telefon: +49 (30) 40004-137
E-Mail: c.splett@abda.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel