Gleiss Lutz hat im Verfahren über Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters der Arcandor AG gegen frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine Abweisung der Klage für eines der ehemaligen Vorstandsmitglieder erreicht.

Der Insolvenzverwalter der Arcandor AG hatte 2010 Schadensersatzansprüche gegen insgesamt elf frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Veräußerung und Anmietung von fünf Warenhaus-Immobilien im Umfang von ca. 175 Millionen Euro geltend gemacht. Das Landgericht Essen sah die Klage im April 2012 dem Grunde nach in Bezug auf das Warenhaus in Wiesbaden gegen vier Vorstandsmitglieder für gerechtfertigt an.

Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat nun über die Berufungen, die der klagende Insolvenzverwalter der Arcandor AG, die in erster Instanz verurteilten Beklagten und der bereits in erster Instanz als Streithelfer der Beklagten auftretende D&O-Versicherer eingelegt haben, entschieden:

Der Senat hält die gegen die Vorstandsmitglieder gerichteten Ansprüche für unbegründet. Pflichtverletzungen seien nicht festzustellen.

Insbesondere seien die von den Vorstandsmitgliedern zu verantwortenden Vertragsabschlüsse aufgrund anderer bereits bestehender vertraglicher Verpflichtungen nicht pflichtwidrig gewesen.

Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Die Parteien können daher nur noch Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben.

In dem Verfahren war Dr. Luidger Röckrath (Federführung, Partner, Dispute Resolution, München) für das ehemalige Vorstandsmitglied tätig.

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