Ein Fahrradschloss wie Bügelschlösser mit Schließzylinder oder Faltschlösser und die Unterbringung in einer Garage oder einem Kellerraum während der Nachtstunden bieten den besten Schutz vor Fahrraddiebstahl. Sollte es dennoch zu einem Fahrraddiebstahl aus einem abgeschlossenen Kellerraum oder einer Garage kommen, ersetzt die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert. Jedoch erfolgen die Fahrraddiebstähle in der Regel von öffentlichen Plätzen. In diesem Fall greift die Hausratversicherung nur, wenn die sogenannte „Fahrrad-Klausel“ als Fahrradversicherung mitversichert wurde, warnt GVI-Präsident Siegfried Karle.
Die Entschädigungshöhe bei einem Fahrraddiebstahl ist dann prozentual an die Höhe der Versicherungssumme der Hausratversicherung angepasst. Bei einigen ausgewählten Hausratversicherungen können Fahrräder bis zu 30 Prozent der Gesamtversicherung mitversichert werden, erläutert der Experte. Der Einschluss der Fahrradversicherung ist nicht immer automatisch dabei und muss extra beantragt werden. Zusätzlich bieten einige Versicherer spezielle Fahrradversicherungen an. Eine wichtige Hilfe für die Polizei und für die Schadenabwicklung mit dem Versicherer nach einem Fahrraddiebstahl ist ein sorgfältig ausgefüllter Fahrradpass und ein Foto des Rades. Das erleichtert der Polizei die Fahndung und die Zuordnung des Fahrrades bei eventuellem Wiederauffinden. Die Versicherer fordern nach dem Fahrraddiebstahl teilweise auch Informationen zum Fahrradschloss an.
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