“Das neue Windenergie-auf-See-Gesetz verfehlt das Ziel einer Verfahrensbeschleunigung und schafft Rechtsunsicherheit bei der Errichtung von Offshore-Windenergieanlagen. Es missachtet relevante europäische Anforderungen an den Naturschutz. So werden die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung nicht erreicht. Meeresschutz hat für den Klimaschutz eine herausragende Bedeutung. Das wird vom Gesetzgeber bisher nicht gewürdigt."
Mit dem Gesetz sollen die Ausbauziele des Koalitionsvertrages von 70 Gigawatt Offshore-Windenergie bis zum Jahr 2045 rechtlich abgesichert und beschleunigte Verfahren ermöglicht werden. Dabei läuft der aktuelle Gesetzesentwurf nach Meinung des NABU aber den Versprechen des Koalitionsvertrages ebenso zuwider wie den Notwendigkeiten des Meeresnaturschutzes. So schützt der Entwurf Einzelinteressen wie den Kies- und Sandabbau im Meer und die Grundschleppnetzfischerei. Gleichzeitig will er Meeresschutzgebiete – das Tafelsilber des marinen Naturschutzes – für die Windenergie öffnen.
Aus Sicht des NABU ist der Schutz der Biodiversität jedoch genauso so Lebensversicherung wie der Schutz des Klimas. Schon heute sind die deutsche Nord- und Ostsee in einem schlechten Zustand. Es wurden Ziele der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie verfehlt, darüber hinaus läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland, weil Schutzgebiete nicht wirksam sind.
Die aktuelle NABU-Stellungnahme zum Wind-See-Gesetz aus dem März 2022 finden Sie hier: https://www.nabu.de/…
Mit mehr als 875.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete NABU der älteste und mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, den Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und Wasserwirtschaft. Zu den zentralen NABU-Anliegen gehören auch die Vermittlung von Naturerlebnissen und die Förderung naturkundlicher Kenntnisse.
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