Wie die Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises mitteilt, gelten ab Montag, 2. Mai, neue Zutrittsregelungen für Besuche an den Verwaltungsstandorten des Vogelsbergkreises: Die 3-G-Regelung für Besuche in der Kreisverwaltung entfällt – Test-, Impf-, oder Genesenen-Nachweis sind nicht mehr nötig.

Das Tragen einer FFP2-Maske oder eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes sowie Abstands- und Hygieneregeln sind zwar nicht mehr verpflichtend, jedoch für Besuche weiterhin empfohlen. Gleiches gilt für Terminvereinbarungen sowie dem Kontakt zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern via Telefon und E-Mail.

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