Im Anschluss an die Informations- und Diskussionsveranstaltung der e.Anleihe GmbH als der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/24 (ISIN: DE000A2YNR08) und als designierter gemeinsamer Vertreter der Ekosem-Agrar Anleihe 2012/2022 (ISIN: DE000A1R0RZ5) über den aktuellen Zwischenstand ist der Vorstandsvorsitzende der KFM Deutsche Mittelstand AG (KFM), Hans-Jürgen Friedrich, mit der Idee eines Gläubigerbeirats auf den gemeinsamen Vertreter zugekommen.

Der Geschäftsführer der e.Anleihe GmbH, Christoph Chardon, unterstützt und begrüßt die Idee eines Gläubigerbeirats, der sich mit weiteren Fachleuten für Unternehmensanleihen und Anleiherestrukturierungen konstituiert hat.

Vorstandsvorsitzender der KFM Deutsche Mittelstand AG federführend bei Idee und Umsetzung eines Gläubigerbeirats

Die in Düsseldorf ansässige KFM ist Experte für Mittelstandsanleihen und Initiator des Deutschen und Europäischen Mittelstandsanleihen FONDS.

Der Gläubigerbeirat will die e.Anleihe GmbH angesichts der aktuellen sicherheits- und wirtschaftspolitischen Gemengelage in der Russischen Föderation bei dem Prozess konstruktiv unterstützen, die beiden Ekosem-Agrar Anleihen zu restrukturieren. Die e.Anleihe GmbH habe sich in der ersten Diskussionsveranstaltung am 20. April 2022 als gemeinsamer Vertreter mit Augenmaß präsentiert und vertrete die Interessen der Anleihegläubiger sachlich, unaufgeregt, dialogorientiert und ausgewogen. Der Gläubigerbeirat könne den gemeinsamen Vertreter sachverständig mit seinem Fachwissen über den Umgang mit Marktrisiken, Währungsrisiken oder Kreditrisiken bei Unternehmensanleihen im Interesse der gesamten Anleihegläubigerschaft unterstützen. So erhalte man die Chance, trotz der Unsicherheiten und Kontrollen zur Einhaltung der Sanktionen so viele Vermögenswerte der Anleihegläubiger wie möglich zu schützen und mit dem gemeinsamen Vertreter das bestmögliche Ergebnis für die Anleihegläubiger bei der Restrukturierung zu erreichen.

Hans-Jürgen Friedrich ist ehrenamtlich tätiger Vizepräsident des Interessenverbandes kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. (Kapitalmarkt KMU) und seit zwei Jahren Mitglied der Arbeitsgruppe "Technical Expert Stakeholder Group on SMEs" der Generaldirektion für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (GD FISMA) der Europäischen Kommission. An seiner Seite engagieren sich zunächst noch Rechtsanwalt Markus Kienle, Vorstandsmitglied der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK), sowie Dirk Heinrich Hermann Klitsch, Verwaltungsratsmitglied der Beteiligungsgesellschaft Goldberg Holding SA aus Lugano.

Zwei Beiratsmitglieder stehen als Vollmachtnehmer zur Verfügung

In ersten Gesprächen wurde bereits das Aktionsfeld der Abstimmungsvollmachten für die beiden Versammlungen der Anleihegläubiger adressiert, zu denen die Ekosem-Agrar AG als Emittentin für den 9. und 10. Mai 2022 ins badische Sinsheim eingeladen hat.

Anleihegläubiger, die bei diesen Versammlungen nicht selbst anwesend sein können und sich nicht durch die Emittentin unmittelbar vertreten lassen wollen, können den Vorstandsvorsitzenden der KFM Deutsche Mittelstand AG, Hans-Jürgen Friedrich, unentgeltlich bevollmächtigen. Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Markus Kienle, Vorstandsmitglied der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., insbesondere für private Anleihegläubiger für eine kostenlose Ausübung ihrer Stimmrechte zur Verfügung.

Anleihegläubiger, die Hans-Jürgen Friedrich unentgeltlich für die Abstimmungen auf den Versammlungen am 9. und 10. Mai 2022 bevollmächtigen wollen, können ordnungsgemäß vorbereitete Vordrucke kurzfristig über die e.Anleihe GmbH als gemeinsamen Vertreter unter der E-Mail-Adresse ekosem@elsaesser.co abrufen. Anleihegläubiger, die den Vertreter der SdK bevollmächtigen wollen, können sich das Vollmachtsformular für die Gläubigerversammlungen unter https://sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/ekosem-agrar-ag/ herunterladen.

Als (designierter) gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihen rät die e.Anleihe GmbH allen Anleihegläubigern, für die anstehenden Versammlungen bei den jeweiligen Depotbanken höchst vorsorglich und kurzfristig bereits einen aktuellen besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen und den für die Versammlungen notwendigen Sperrvermerk anzufordern.

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